Vorschusszinsen bezeichnen jene Zinsen, die unter der Annahme ausbezahlt werden, dass die vereinbarte Bindungsfrist eingehalten wird. Sie stellen somit die Differenz zwischen vereinbartem Zinssatz für die Laufzeit und dem Basis- bzw. Mindestzins bei vorzeitiger Auflösung dar.
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Sparzinsen
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