Gut zu wissen
Hundeabgabe (Hundesteuer)
Die Hundeabgabe ist für Hundehalterinnen bzw. Hundehalter in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundeabgabe wird oft auch als „Hundesteuer“ bezeichnet und ist nach der Anmeldung des Hundes zu entrichten. Ab einem Alter von 3 Monaten müssen Sie Ihren Hund also bei der zuständigen Behörde anmelden. Dafür zuständig ist die jeweilige Gemeinde, mit Ausnahme von Wien: in Wien erfolgt die Hundeanmeldung bei der MA 6 (Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen). Je nach Gemeinde bzw. Magistrat kann die Meldung vor Ort, per Mail oder per Post oder eventuell online erfolgen.
Haben Sie Ihren Hund erfolgreich angemeldet und die Hundeabgabe bezahlt, dann erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Hundemarke zugesandt. Diese Hundemarke sollte am Halsband Ihres Hundes angebracht werden, wenn Sie sich mit Ihrem Hund außerhalb Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses aufhalten. Wichtiger Hinweis: in Wien wird die Hundemarke seit 2012 und in Innsbruck seit 2020 nicht mehr vergeben. Die Information, ob die Hundeabgabe bezahlt wurde, kann über den elektronischen Chip ausgelesen werden, den seit 1.1.2010 jeder Hund in Österreich benötigt.
So funktioniert's
Hund anmelden in 3 Schritten
Anmeldeformular einreichen
Füllen Sie das Formular zur Hunde Anmeldung aus und übermitteln Sie dieses der zuständigen Behörde (Gemeinde, in Wien: MA6)Hundeabgabe bezahlen
Nach dem Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie von Ihrer Gemeinde bzw. dem Magistrat die relevanten Informationen über die zu entrichtende Hundeabgabe.Hundemarke erhalten
Wurde die Hundeabgabe bezahlt, dann erhalten Sie noch eine Hundemarke. In Wien und Innsbruck werden die Marken nicht mehr vergeben, die Hundeabgabe wird über den elektronischen Chip ausgelesen.
Wichtige Details im Blick
Treuen Vierbeiner in Ihrem Bundesland anmelden:
Hund in Wien anmelden:
Die Hundeanmeldung in Wien kann online erledigt werden und sollte innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund nach Wien gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:
In Wien gelten folgende Ermäßigungs- oder Befreiungsgründe:
Höhe der Hundeabgabe Wien:
Hund in Niederösterreich anmelden:
Die Hundeanmeldung in Niederösterreich kann online oder persönlich erledigt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:
Hund in Oberösterreich anmelden:
Die Hundeanmeldung in Oberösterreich sollte innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Hund nach Oberösterreich gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:
Höhe Hundeabgabe Oberösterreich:
Hund in Salzburg anmelden:
Die Hundeanmeldung in Salzburg kann online erledigt werden und sollte innerhalb von einer Woche ab Haltung durchgeführt werden. Für die Anmeldung sind neben persönlichen Daten folgende Unterlagen notwendig:
Blindenführerhunde, Wachhunde oder Hunde, die für die Berufsausübung oder den Erwerb gehalten werden, sind von der Hundesteuer ausgenommen. Die Höhe der Hundesteuer in Salzburg variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Im Schnitt werden rund 60 Euro für den ersten Hund jährlich eingehoben und rund 80 Euro für jeden weiteren Hund.
Hund in Tirol anmelden:
Die Hundeanmeldung in Tirol sollte innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund nach Tirol gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:
Von der Hundesteuer ausgenommen sind zum Beispiel Blindenführerhunde, Therapiehunde, Rettungs- und Lawinenhunde sowie Jagdhunde. Auch die Hundemarke ist seit dem Jahr 2020 für Hunde in Innsbruck nicht mehr erforderlich, da die entsprechenden Informationen auf dem verpflichtenden, elektronischen Chip gespeichert werden. Auch in Tirol wird die Höhe der Hundesteuer von der Gemeinde bestimmt, es sind mit rund 100 Euro pro Jahr für einen Hund zu rechnen. Manche Gemeinden bieten zudem eine Ermäßigung, wenn zum Beispiel ein Hundeführerschein oder eine BH-Prüfung absolviert wird.
Hund in Vorarlberg anmelden:
Die Hundeanmeldung in Vorarlberg ist ebenfalls ab einem Hundealter von 3 Monaten notwendig. Je nach Gemeinde kann die Anmeldung auch online durchgeführt werden. Die Höhe der Hundesteuer wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt. Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Hundesteuer gibt es für Personen mit Anspruch auf Ausgleichszahlungen sowie für Hunde, die als Therapie- oder Blindenhunde gelten.
Hund in Kärnten anmelden:
Die Hundeanmeldung in Kärnten kann online erledigt werden und ist durchzuführen, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Gemeinde. In Klagenfurt beträgt die Hundeabgabe zum Beispiel 40 Euro pro Jahr. Ermäßigungen oder Befreiungen von der Hundesteuer können zum Beispiel aus folgenden Gründen gewährt werden:
Hund in der Steiermark anmelden:
Die Hundeanmeldung in der Steiermark sollte innerhalb von 4 Wochen, nachdem der Hund in die Steiermark gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:
Von der Hundeabgabe befreit sind zum Beispiel Diensthunde, Blinden- und Therapiehunde. Ermäßigungen bei der Hundesteuer in der Steiermark gibt es für Wachhunde, Jagdhunde oder auch für Hunde, mit denen bestimmte Ausbildungen absolviert werden.
Wichtiger Hinweis für die Hundeanmeldung in Graz: 2018 wurde die Hundesteuer in Graz aufgehoben, nach dem Leitsatz „Hunde leben steuerfrei“. Eine Registrierung des Hundes, der Mikrochip sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind aber nach wie vor aktuell. Auch ein verpflichtender Hundekurs ist zu absolvieren, wenn in den letzten 5 Jahren kein Hund gehalten wurde.
Hund im Burgenland anmelden:
Die Hundeanmeldung im Burgenland ist ab einem Hundealter von 3 Monaten und binnen 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung durchzuführen. Je nach Gemeinde, kann die Anmeldung auch online erfolgen. Im Schnitt sind mit folgenden Kosten für die Hundeabgabe im Burgenland zu rechnen:
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