Schaden melden Rechtsschutzversicherung
- Unsere Erfahrungen zeigen: der einfachste Weg zur Schadensabwicklung beim Rechtsschutz ist der direkte Versicherungskontakt
- Wartefristen und Selbstbehalt: erfahren Sie, was genau bei der Schadensmeldung zu beachten ist
- Fragen zur Schadensabwicklung? Keine Sorge, die durchblicker Versicherungsexperten helfen Ihnen bei Ihren Anliegen gerne weiter
So funktioniert's
Schaden einreichen
Kontakt
Gibt es einen Schadensfall im Zuge der Rechtsschutzversicherung, dann kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung.Adressen
Haben Sie Ihre Versicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann finden Sie hier einfach & schnell die Kontaktadressen der Versicherung.Formulare
Viele Versicherungen bieten auch online Formulare an. Diese können Sie für die Schadensmeldung nutzen und oft nur mit einem Klick auch an die Versicherung senden.
Gut zu wissen
Versicherungsfall beim Rechtsschutz
Nervenaufreibend genug, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt oder Sie mitten in einem Rechtsstreit stecken. Dann auch noch an die richtige Versicherungsabwicklung im Zuge der Rechtsschutzversicherung denken, ist eine zusätzliche Belastung. Um die Schadensabwicklung zu erleichtern, haben wir für Sie wichtige Tipps kurz zusammengefasst:
Rechtliche Beratung:
Ihr Rechtsschutz deckt auch eine verfahrensunabhängige, rechtliche Beratung ab? Bevor Sie die Beratung bei einem Anwalt vereinbaren, kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsanbieter. Eventuell ist für die Inanspruchnahme der rechtlichen Beratung ein von der Versicherung empfohlener Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Strafverfahren:
Sobald Sie die Information erhalten, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden wird, kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutz-Versicherung, um die weiteren notwendigen Schritte abzuklären. Das gleiche gilt auch, wenn Sie eine gerichtliche Anklageschrift erhalten.
Schadenersatzfall:
Sie haben einen materiellen oder körperlichen Schaden erlitten und wollen gegen den vermeintlich Verantwortlichen rechtliche Schritte ergreifen? Bevor Sie dies tun, kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihre Versicherung, um die korrekte Vorgehensweise abzuklären. Nutzen Sie auch die rechtliche Beratung, wenn diese durch Ihren Rechtsschutz gedeckt ist. Versuchen Sie – wenn möglich – auch eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Vertragsstreitigkeiten:
Es kommt zu Vertragsstreitigkeiten, da jemand seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Sie werden beschuldigt, dass Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen? Kontaktieren Sie auch hier Ihre Versicherung für die weitere Vorgehensweise. Oft lohnt sich auch der direkte Kontakt mit der Gegenseite, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Wissenswertes zur Schadensmeldung
Häufige Fragen
Wann sollte ich die Rechtsschutzversicherung kontaktieren?
Wenn Sie wissen, dass sich ein Rechtsstreit anbahnt oder Sie eventuell sogar eine gerichtliche Anklage erhalten haben, dann wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Rechtsschutzversicherung. Vor allem kann Ihnen Ihr Versicherer noch vor dem Rechtsstreit wertvolle Tipps geben um zum Beispiel auch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Ist die Beratung durch einen Anwalt immer mit dem Rechtsschutz gedeckt?
Nein – eine Rechtsschutzversicherung inkludiert nicht immer automatisch auch eine Deckung für die verfahrensunabhängige Beratung durch einen Anwalt. Lesen Sie in Ihrer Versicherungspolizze nach, ob diese Leistung seitens des Versicherers gedeckt ist. Eventuell definiert Ihre Versicherung auch eine bestimmte Vorgehensweise für die rechtliche Beratung (z.B. die Versicherung stellt den Kontakt zu einem ausgewählten Anwalt zur Verfügung).
Wo finde ich meine Polizzennummer?
Ihre Polizzennummer finden Sie auf jeden Fall in Ihrem Versicherungsvertrag. Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann können Sie Ihre Versicherungsverträge einfach über Ihr durchblicker Konto abrufen. Sie können auch nachträglich zum Vertragsabschluss über durchblicker ein kostenloses online Konto anlegen.
Versicherungsfall Rechtsschutz - so verhalten Sie sich richtig:
Wartefristen
Je nach Schadensfall können in Ihrer Rechtschutzversicherung unterschiedliche Wartefristen definiert werden. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall nur die Leistung erbringt, wenn die in der Polizze definierte Wartefrist bereits abgelaufen ist. Die Wartefristen bei der Rechtsschutzversicherung variieren auch nach Versicherungsanbieter!
Selbstbehalt
Ist in Ihrer Versicherungspolizze ein Selbstbehalt definiert? Liegen die Kosten aus dem Schadensfall unter dem Selbstbehalt, dann müssen Sie diese zur Gänze selbst tragen. Angenommen, Sie erhalten eine Rechnung über 200 Euro Anwaltskosten, der definierte Selbstbehalt liegt bei 280 Euro. Die Versicherung deckt auf Grund des vereinbarten Selbstbehalts die Kosten für Ihren Anwalt nicht.
Unterlagen & Dokumentation
Behalten Sie alle wichtigen Unterlagen, die für einen sich abzeichnenden Rechtsstreit relevant sein können, unbedingt auf. Dokumentieren Sie auch alle wichtigen Ereignisse in diesem Zusammenhang, um im Ernstfall alle relevanten Informationen abrufbar zu haben.
Frühzeitig handeln
Je früher umso besser: zeichnet sich ein Rechtsstreit ab, dann lohnt sich der frühe Kontakt mit der Versicherung – so können Sie sich rechtzeitig informieren, wie ein drohendes Verfahren eventuell abgewendet werden kann. Andererseits sind Sie im Ernstfall gut vorbereitet und haben notwendige Schritte für die Versicherung bereits erledigt.
Apps & Notfallkarten
Viele Versicherungen bieten eigene Apps oder stellen Service-Karten zur Verfügung. So können Sie Ihre Versicherung im Fall des Falles rechtzeitig und einfach kontaktieren.
Weitere Informationen
Komplexer Versicherungsfall, viele Fachbegriffe und noch mehr Fragen? Nutzen Sie auch den durchblicker Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung für mehr Details zu diesem Thema.
durchblicker - Tipp
Fragen oder Unklarheiten bei der Rechtsschutzversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie bei Ihren Anliegen! Nutzen Sie einfach die kostenlose durchblicker Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr).
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