So funktioniert's
Schaden einreichen
Versicherung kontaktieren
Im Schadensfall können Sie Ihre Versicherung direkt kontaktieren. Ihre Versicherung teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Schadensabwicklung erforderlich sind.Kontaktdaten Versicherung
Hier finden Sie die Kontaktdaten für die einzelnen Tierversicherungen, die über durchblicker abschließbar sind.
Einfach erklärt
Schadensfall beim Haustier
Was tun, wenn beim geliebten Haustier plötzlich ein Schadensfall auftritt? Schlimm genug, wenn Ihrem Haustier etwas zustößt oder plötzlich ärztliche Hilfe notwendig ist. In dieser heiklen Situation auch noch an die richtige Abwicklung mit der Versicherung zu denken, ist sicherlich nicht einfach. Daher haben wir für Sie kurz und übersichtlich zusammengefasst, wie Sie im Schadensfall bei Ihrem treuen Begleiter richtig agieren:
Leistungsfall aus der Haftpflichtversicherung
Ihr Hund hat einen Schaden bei Dritten verursacht? Dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Zug.
Leistungsfall aus der Kranken-/ Unfallversicherung
Ihr Haustier hatte einen Unfall oder braucht eine ärztliche Behandlung? Haben Sie eine entsprechende Kranken- oder Unfallversicherung abgeschlossen, dann sollten Sie im Schadensfall die folgenden Tipps beachten, um auch die Leistung seitens der Versicherung einfordern zu können.
Wissenswertes zum Schadensfall beim Haustier
Häufige Fragen
Haben Sie eine entsprechende Tierversicherung für Ihr geliebtes Haustier über durchblicker abgeschlossen, dann unterstützen Sie die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten natürlich auch im Schadensfall. Befolgen Sie einfach folgende Schritte:
Schadensmeldung ausfüllen
Ausgefüllte Schadensmeldung an schaden@durchblicker.at senden
Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten leiten die Schadensmeldung zur Prüfung an Ihre Versicherung weiter und teilen Ihnen mit, wenn weitere Unterlagen (z.B. Fotos, Rechnung) erforderlich sind.
Erfolgt seitens der Versicherung eine Deckungszusage, dann erfolgt eine Leistungszahlung durch die Versicherung.
Verursacht Ihr Hund einen Schaden bei Dritten (z.B. Autounfall), dann ist im Zuge der Hundehaftpflichtversicherung eine Polizeianzeige erforderlich.
Grundsätzlich sollte der Schadensfall vom Versicherungsnehmer gemeldet werden. Alternativ kann der Schaden auch von einer anderen Person eingereicht werden. In diesem Fall sollte der Versicherung aber das Naheverhältnis (z.B. Ehepartner) zwischen dieser Person und dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden.
Nützliche Downloads
Schadensmeldung Tier
Schadensformular herunterladen, ausfüllen und an schaden@durchblicker.at senden
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