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Winterreifen­pflicht in Österreich

  • Es gilt eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht von 1. November bis 15. April

  • Je nach Fahrzeugtyp können abweichende Bestimmungen gelten

  • Die Missachtung der Winterreifen Pflicht kann teuer kommen, vor allem wenn Sie in einem Unfall involviert sind

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Im Überblick

Wann gilt die Winterreifen­pflicht in Österreich?

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt prinzipiell ab dem 1. November und endet am 15. April. Je nach Fahrzeug kann die Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen oder unabhängig der Witterungsbedingungen während des gesamten Zeitraums gelten. Daher wird auch von der „witterungsabhängigen Winterausrüstungspflicht“ gesprochen. Wichtiger Hinweis: die Winterreifenpflicht gilt nur, wenn ein Fahrzeug auch tatsächlich gefahren wird.

In dieser Tabelle sind die fahrzeugabhängigen Details zur Winterreifenpflicht in Österreich gelistet:

Winterreifenpflicht

Zeitraum

Winterreifen

Pkw, Mopedautos & Klein-Lkw bis 3,5t

nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen

1.11. - 15.4.

kompletter Satz Winterreifen

Lkw über 3,5t

ja

1.11. - 15.4.

mind. Winterreifen an den Rädern einer Antriebsachse

Omnibusse

ja

1.11. - 15.3.

mind. Winterreifen an den Rädern einer Antriebsachse

Auf Reisen

Winterreifen­pflicht in Österreichs Nachbarländern

Wie sieht die Winterreifenpflicht in Österreichs Nachbarländern aus? Dürfen Schneeketten angelegt werden oder können Spikereifen verwendet werden? Die wichtigsten Informationen für winterliche Fahrbedingungen bei unseren Nachbarländern im Überblick:

Winterreifenpflicht für Fahrzeuge <3,5t

Schneeketten erlaubt?

Spikereifen erlaubt?

Deutschland

situative Pflicht

bei schneebedeckten Straßen

verboten (Ausnahme: Verbindung Bad Reichenhall-Lofer)

Italien

regionsabhängige Regelungen

bei schneebedeckten Straßen

15.11.-15.3. für Fahrzeuge bis zu 3,5t Gesamtgewicht

Schweiz

situative Pflicht

bei schnee- & eisbedeckten Straßen

1.11.-30.4. für Fahrzeuge bis 3,5t

Slowakei

situative Pflicht

bei schnee- & eisbedeckten Straßen

verboten

Slowenien

15.11.-15.3.

bei schnee- & eisbedeckten Straßen

verboten

Ungarn

keine Pflicht

bei schneebedeckten Straßen

verboten

Tschechien

1.11.-31.3.

bei schneebedeckten Straßen

verboten

Bei der Verwendung von Spikereifen, sofern diese erlaubt sind, können zusätzlich auch noch eigene Tempolimits gelten.

Wenn Sie planen, im Herbst oder Winter mit dem Auto in ein Nachbarland zu fahren, dann nehmen Sie auf jeden Fall Schneeketten mit. Gegebenenfalls wird auf manchen Straßen nach Bedarf auch eine Schneekettenpflicht verhängt.

Spezielle Winterreifenpflicht in Italien:

Vor allem bei der Reise mit dem Auto nach Italien sollten Sie sich gut über die regionsabhängigen Regelungen zur Winterreifenpflicht informieren. In Südtirol gelten zum Beispiel folgende Regelungen:

  • Fahrten bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen

  • Generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. – 15.4. im Stadtgebiet Bozen

  • Generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. – 15.4. auf der Brennerautobahn A22 bis Affi

  • Fahrverbot für Motorräder bei winterlichen Straßenverhältnissen und (beginnendem) Schneefall

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Wissenswertes zur Winterreifenpflicht

Häufige Fragen

  • Unter winterliche Fahrbahnverhältnisse fallen schneebedeckte oder eisbedeckte Straßen. Auch Straßen, die mit Schneematsch bedeckt sind, zählen zu den winterlichen Fahrbahnverhältnissen.

  • Situative Winterreifenpflicht bedeutet, dass je nach Witterung Winterreifen verpflichtet notwendig sind. Daher wird auch von der „witterungsbedingten Winterreifenpflicht“ gesprochen. Schnee, Schneematsch und Eis zählen auf jeden Fall zu winterlichen Witterungsbedingungen. Grundsätzlich ist es ratsam, bei Temperaturen von 7° Celsius und weniger auf Winterreifen zu wechseln. Auch wenn die Fahrbahn trocken ist, sorgen die Winterreifen bei niedrigeren Temperaturen für ein besseres Fahr- und Bremsverhalten.

  • Damit Winterreifen auch als solche gelten müssen diese:

    • eine M S oder M.S. oder M&S Kennzeichnung und / oder ein Schneeflockenzeichen aufweisen

    • eine Profiltiefe von 4 mm haben (bei Radialreifen)

    • eine Profiltiefe von 5 mm haben (bei Diagonalreifen)

    Achten Sie daher bei bereits gebrauchten Winterreifen, ob die vorgegebene Profiltiefe nach wie vor erfüllt wird.

  • Wird die Winterreifenpflicht nicht erfüllt, dann ist mit Verwaltungsstrafen zu rechnen. Wird eventuell ein Unfall verursacht oder ist man an einem Unfall beteiligt und hat die Winterreifenpflicht nicht erfüllt, dann drohen auch zivil- oder strafrechtliche Folgen. Auch die Versicherung kann die Leistung aus der Kaskoversicherung verweigern, wenn Sie gegen die Winterreifenpflicht verstoßen.

  • Werden Sie auf der Straße mit Reifen erwischt, die nicht den vorgeschriebenen Spezifikationen von Winterreifen entsprechen, dann droht eine Strafe von 50 Euro. Deutlich höher fällt die Strafe aus, wenn Sie mit einem nicht wintertauglich ausgestatteten Fahrzeug in einem Unfall verwickelt sind (selbst, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben!). Hier können mehrere tausend Euro Strafe auf Sie zukommen.

  • Haben Sie einen Unfall verursacht oder sind in einem Unfall verwickelt, bei dem Sie die vorgeschriebene Winterreifenpflicht missachtet haben, dann kann die Versicherung Leistungen aus dem Kaskoschutz verweigern. Leistungen aus der Haftpflichtversicherung muss die Versicherung an den Geschädigten bezahlen.

  • Prinzipiell sollten Sie mit dem Reifenwechsel nicht darauf warten, dass es die Witterungsbedingungen (Eis und Schnee auf der Fahrbahn) auch tatsächlich erfordern. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Reifen rechtzeitig vor dem Start der Winterreifenpflicht mit 1. November wechseln. Lassen Sie Ihre Reifen in einer Werkstatt wechseln? Dann bedenken Sie, rechtzeitig einen Termin dafür zu vereinbaren.

    Achten Sie zusätzlich auch auf Wettervorhersagen und wechseln Sie bei einem früh prognostizierten Wintereinbruch schon vor dem Beginn der gesetzlichen Pflicht. So können Sie böse Überraschungen bei einem vorzeitigen Wintereinbruch vermeiden.

  • Entspricht die Profiltiefe Ihrer Winterreifen nicht mehr den vorgegebenen Spezifikationen, dann können Sie diese prinzipiell als Sommerreifen verwenden. Achten Sie hier aber auch auf die vorgegebene Profiltiefe bei Sommerreifen (mind. 1,6 mm bei Pkw unter 3,5t).

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