So funktioniert's
Anmeldung mit Wunschkennzeichen
So funktioniert die Neuanmeldung von Auto oder Motorrad mit Wunschkennzeichen:
Wunschkennzeichen bewilligen
Um Ihr Wunschkennzeichen zu bewilligen oder zu reservieren, wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.Bestellung einreichen
Mit der Bestätigung der Zulassungsbehörde können Sie nun Ihr Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle bestellen (Lieferzeit ca. 4 Tage).Versicherung auswählen
Nutzen Sie den durchblicker online Rechner, um eine passende Versicherung für Ihr Kfz zu finden.Kennzeichen abholen
Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle abholen, Anmeldung abschließen & losfahren!
Im Überblick
Wunschkennzeichen beantragen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, dann müssen Sie das bei der zuständigen Zulassungsbehörde tun. Die richtige Zulassungsbehörde richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Hier können Sie einfach online abfragen, welche Behörde für Ihre Gemeinde bzw. Ihre Postleitzahl zuständig ist.
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Wunschkennzeichen: Kosten im Überblick
Lustige Abkürzung, Wiedererkennungswert für die Firma oder einfach persönliche Note – ein Wunschkennzeichen kann viele Wünsche erfüllen, aber was kostet der Spaß? Wir haben die Kosten für ein Wunschkennzeichen für Sie hier aufgelistet:
Bewilligungskosten* | 235,00 € |
Kosten für die Kennzeichentafel | 23,00 € |
Kosten Begutachtungsplakette | 2,30 € |
Gesamtkosten Wunschkennzeichen** | 260,30 € |
Kosten für die Neuanmeldung | 244,70 € |
Gesamtkosten Neuanmeldung mit neuem Wunschkennzeichen** | 505,00 € |
*Die Bewilligungskosten beinhalten die Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (200 Euro), Verwaltungskosten (14 Euro) und Kosten für den Antrag (21 Euro).
**Wird auch ein Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt, dann fallen zusätzlich noch 29,50 Euro an.
(Stand Juli 2025)
durchblicker - Tipp
Ein Wunschkennzeichen ist nicht unbedingt kostengünstig – dafür können Sie aber bei der Versicherung sparen. Vergleichen Sie die aktuellen Versicherungsangebote für Pkw & Motorrad einfach online und finden Sie so die optimale Versicherung innerhalb von wenigen Minuten.
Gut zu wissen
Wie viele Wünsche sind möglich?
In Österreich gibt es kein „echtes“ Wunschkennzeichen, wo alle Zeichen des Kennzeichens frei gewählt werden können, sondern nur ein bestimmter Teil des Kennzeichens kann selbst definiert werden.
Der erste Buchstabe bzw. die ersten beiden Buchstaben des Kennzeichens sind fix definiert und werden von der zuständigen Zulassungsbehörde vorgegeben. So steht bei Landeshauptstädten am Beginn ein Buchstabe (zum Beispiel steht bei Wien „W“ oder bei Salzburg „S“). Bei Zulassungsbehörden, die nicht für eine Landeshauptstadt gelten, steht am Beginn des Kennzeichens das entsprechende Behördenkürzel (z.B. „WN“ für Wiener Neustadt oder „BZ“ für Bludenz). Abhängig von dem Behördenkürzel und dem Fahrzeug (Auto oder Motorrad) stehen dann 3-6 Zeichen für Ihre Wunschkennzeichnung zur Verfügung.
Beim frei wählbaren Abschnitt des Wunschkennzeichens gibt es aber noch eine weitere Vorgabe: Ihr Wunsch muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden.
Einfach erklärt
Wichtige Fristen
Sie können ein bewilligtes Wunschkennzeichen 15 Jahre lang nutzen. Danach verfällt das Wunschkennzeichen. Möchten Sie Ihr Kennzeichen auch nach Ablauf dieser Frist weiter nutzen, dann können Sie eine Verlängerung um weitere 15 Jahre beantragen. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestmöglich 6 Monate vor dem Ende der 15-Jahre Gültigkeit eingebracht werden.
Was Sie nach Ablauf der 15 Jahresfrist tun können, sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Optionen nach Ablauf der 15 Jahresfrist | Kosten |
---|---|
Wunschkennzeichen um weitere 15 Jahre verlängern | 214 Euro |
Neues Wunschkennzeichen anfordern | 260,30 Euro* |
Wechsel zu Standard Kennzeichen - Pkw | 25,30 Euro* (Kennzeichen Begutachtungsplakette) |
Wechsel zu Standard Kennzeichen - Motorrad | 15,30 Euro* (Kennzeichen Begutachtungsplakette) |
*Beantragen Sie einen Scheckkartenzulassungsschein, dann fallen nochmal zusätzlich 29,50 Euro an.
(Stand Juli 2025)
Wissenswertes zum Wunschkennzeichen
Häufige Fragen
Ein Wunschkennzeichen kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Das bedeutet, dass die Person, die das Wunschkennzeichen bewilligt bekommen hat, auch als Halter im Zulassungsschein eingetragen sein muss.
Ändert sich beim Umzug auch die Zulassungsbehörde, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Da beim Wunschkennzeichen die Abkürzung der Zulassungsbehörde angeführt wird, ist auch ein neues (Wunsch)Kennzeichen erforderlich. Erfahren Sie mehr, wann einen Kennzeichentafel-Änderung wegen Umzug erforderlich ist.
Für die Bewilligung und Reservierung ist die Zulassungsbehörde zuständig. Welche Zulassungsbehörde die richtige ist, hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Erfahren Sie mehr zur Abfrage der richtigen Zulassungsbehörde.
Ein Wunschkennzeichen besteht aus der Abkürzung für die Zulassungsbehörde sowie einer frei wählbaren Buchstaben-Zahlen Kombination. Je nach Zulassungsbehörde und Fahrzeug (Pkw, Motorrad) kann Ihre Wunschkombi 3-6 Zeichen lang sein. Weitere Spezifikationen >>
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