Motorbezogene Versicherungssteuer Rechner
Berechnen Sie einfach die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer und finden Sie im online Rechner die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug!
- Motorsteuer online berechnen
- Versicherungssteuer bei Neuzulassung
- Befreiungen im Blick
Neuerungen bei den Kfz-Steuern in Österreich
Im Jahr 2025 erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer bei der erstmaligen Zulassung um € 34,56 im Vergleich zum Vorjahr. Bei sehr leistungsschwachen Fahrzeugen fällt die Erhöhung geringer aus.
Für E-Autos fällt ab 1. April 2025 erstmals auch die motorbezogene Versicherungssteuer an. Es handelt sich hierbei um eine neue Regelung für E-Auto-Besitzer:innen in Österreich – sowohl für bereits zugelassene als auch neu zugelassene Elektrofahrzeuge muss zukünftig die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden. Mehr Details zur neuen Regelung finden Sie im durchblicker Beitrag Kfz-Steuer für E-Autos: Das gilt ab 1. April 2025.
Gut zu wissen: Die motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) wird in Österreich gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung bezahlt. Die Haftpflichtversicherung ist für Kfz-Halter:innen verpflichtend abzuschließen. Im durchblicker Vergleich für Autoversicherung sehen Sie unter anderem detailliert aufgeschlüsselt, wie viel die mVSt für Ihr Fahrzeug beträgt – auch für Elektro-Fahrzeuge.
Motorsteuer Österreich – wichtig zu wissen:
Motorbezogene Versicherungssteuer: Befreiungen
Obwohl die “Motorsteuer“ einen wesentlichen Anteil der Versicherungsprämie ausmacht, wird die Zahlung vom Fahrzeugbesitzer nicht wahrgenommen, da die Steuer im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung eingehoben wird.
Hier sehen Sie auf einen Blick welche Fahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind:
durchblicker - Tipp
Sie haben es satt Jahr für Jahr mehr zahlen zu müssen?
Viele Konsumentinnen und Konsumenten wissen nicht, wie hoch das Einsparpotenzial bei der Autoversicherung ist. Daher unsere Empfehlung: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Versicherungen einfach online und schließen Sie direkt über durchblicker das gewünschte Versicherungsangebot ab. Je nach Versicherungsumfang, Modell, Versicherer, etc. ist eine Ersparnis von bis zu 950 Euro bei der Autoversicherung möglich!
Verschärfte Versicherungssteuer für Neuzulassungen ab 1.1.2022
Nachdem die motorbezogene Versicherungssteuer bei den Kosten eines KFZ eine sehr große Rolle spielt, ist es ratsam schon vor der Anschaffung zu wissen, wie hoch hier die Belastung durch die Steuer sein wird. Bisher galt als einfache Grundregel gilt: je mehr Kilowatt das Fahrzeug hat, desto teurer wird es. Mit der neuen Berechnungsmethode ab 1. Oktober 2020 und den jährlichen, weiteren Verschärfungen sind zusätzlich zu den PS auch die CO2-Emissionen zu beachten. Auch der Unterjährigkeitszuschlag fällt mit der neuen Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer weg.
Wissenswertes zur motorbezogenen Steuer
Häufige Fragen
Ja. Ab 1. April 2025 wird die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Fahrzeuge mit reinem Elektromotor fällig. Die Einführung der Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge betrifft sowohl bereits zugelassene Fahrzeuge als auch Neuzulassungen.
Bis zum 1. April 2025 waren Elektrofahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Ein Wechsel zu einer günstigeren Versicherung kann helfen, die kommenden Mehrkosten bei der Autoversicherung zu reduzieren.
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird seit 1.10.2020 neu berechnet, und zwar werden die CO2-Emissionen stärker in der Berechnung berücksichtigt. Zusätzlich zur Motorleistung bzw. dem Hubraum bei Motorrädern wird auch der CO2-Ausstoß einkalkuliert – dadurch fällt die motorbezogene Versicherungssteuer für emissions-starke Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 1.10.2020 höher aus als für emissions-schwache Fahrzeuge.
Bei Elektrofahrzeugen werden für die Berechnung die Werte Eigengewicht und Leistung lt. Zulassungsschein verwendet.
Mit dem durchblicker online Rechner für die motorbezogene Steuer können Sie die mVSt einfach online berechnen.
Als Autobesitzer sind Sie von mehreren, direkten Steuern betroffen und zwar:
der Mineralöölsteuer (MöSt): wird je Liter Kraftstoff berechnet
der Normverbrauchsabgabe (NoVA): wird beim Autokauf eingehoben
der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt): ist für alle PKWs, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge zu entrichten, die ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis max. 3,5t haben und bei denen eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (Ausnahmen sind möglich)
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer handelt es sich um eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Die motorbezogene Steuer kann jährlich oder unterjährig bezahlt werden. Bei einer Erstzulassung vor 1.10.2020 wird bei unterjähriger Zahlweise ein sogenannter Unterjährigkeitszuschlag verrechnet. Mit jährlicher Zahlweise können Sie sich den Unterjährigkeitszuschlag einsparen.
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in der Regel gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingehoben und vom Versicherer abgeführt. Dadurch ist einem oft nicht bewusst, wie viel man tatsächlich an Motorsteuer bezahlt. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1. Oktober 2020 kommt auch noch hinzu, dass bei unterjähriger Zahlung (z.B. halbjährlich, vierteljährlich) ein Unterjährigkeitszuschlag (bis zu 10%!) eingehoben wird. Um hier zu sparen, kann – sofern möglich – die Umstellung auf eine jährliche Zahlweise der Haftpflichtprämie helfen.
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