NoVA Berechnung für PKW & Motorrad
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Einfach erklärt
Was ist die NoVA?
Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) fällt unter die Kategorie Zulassungssteuer. Das bedeutet, dass bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich eine Steuer (NoVA) an den Staat abzuführen ist.
Mit 1. Jänner 2025 wird die NoVA auch in diesem Jahr wieder erhöht. Die Erhöhung betrifft vorwiegend leistungsstarke Neufahrzeuge, denn ausschlaggebend für die exakte Höhe sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gramm CO2-Werte. Die NoVA ist einmalig beim Kauf eines Neufahrzeugs zu bezahlen und sie fällt nicht automatisch für alle Fahrzeuge an, es gibt auch Ausnahmen und NoVA Befreiungen.
Beispiele für die NoVA | NoVA fällig? |
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Sie importieren ein gebrauchtes Auto aus dem Ausland und es wird in Österreich erstmals zugelassen | |
Sie importieren ein neues Motorrad aus Deutschland und dieses wird erstmals in Österreich zugelassen | |
Sie ziehen von der Schweiz nach Österreich und Ihr in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug wird erstmals in Österreich zugelassen | |
Sie kaufen einen Gebrauchtwagen, der in Österreich bereits zugelassen war | |
Sie haben sich ein neues Elektroauto gekauft und möchten dieses in Österreich zulassen | |
Sie betreiben in Österreich eine Fahrschule und erweitern Ihren Fuhrpark um ein weiteres Auto | |
Sie haben einen Oldtimer erworben. Dieser soll nun in Österreich auf Ihren Namen zugelassen werden |
Im Überblick
Wie wird die NoVA berechnet?
Nachdem die Berechnung der NoVa 2020 neu gestaltet wurde, erfolgen auch dieses Jahr weitere Anpassungen. CO2-Emissions-Werte fallen ab 1.1.2021 noch stärker ins Gewicht, weitere wichtige Anpassungen folgen jährlich. So ändert sich die Berechnungsmethode der NoVA 2021:
PKW NoVA Berechnung
NoVA Berechnung ab 1.1.2020 | NoVA Berechnung ab 1.1.2021 | NoVA Berechnung ab 1.7.2021 | NoVA Berechnung ab 1.1.2022 | |
---|---|---|---|---|
Berechnung | (CO2-Emissionen (g/km) -115) : 5 = Steuersatz* | (CO2-Emissionen (g/km) -112) : 5 = Steuersatz* | (CO2-Emissionen (g/km) -112) : 5 = Steuersatz* | (CO2-Emissionen (g/km) -109) : 5 = Steuersatz* |
Einmaliger Abzugsbetrag | 350 Euro | 350 Euro | 350 Euro | 350 Euro |
Max. Steuersatz | 32 % | 32 % | 50% | 60% |
CO2-Ausstoß Grenze | 275g/km, 40 Euro für jedes weitere Gramm | 275g/km, 40 Euro für jedes weitere Gramm | 250g/km, 50 Euro für jedes weitere Gramm | 185g/km, 60 Euro für jedes weitere Gramm |
*Der Steuersatz wird auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet und ist als Prozentsatz auf den Nettokaufpreis des Fahrzeugs anzurechnen. Der NoVA Steuersatz wird auf den Nettopreis des Fahrzeugs angerechnet.
Beispielrechnung: NoVA für Pkw berechnen
In diesem Beispiel wird die Berechnung der NoVA für ein Fahrzeug mit einem brutto Kaufpreis von 35.900 Euro (abzüglich 20% MwSt. = 29.916,67 Euro netto) und einem CO2-Emissionswert nach WLTP Messverfahren von 148 g/km gezeigt.
Motorrad NoVA Berechnung
Die Berechnung der NoVA beim Motorrad erfolgt seit 1. Jänner 2020 nicht mehr nach Hubraum sondern nach dem WMTC (World Motorcycle Test Cycle) Verfahren. Ab 1.7.2021 erhöht sich der Maximalsteuersatz auf 30%
NoVA Berechnung ab 1.1.2020 | NoVA Berechnung ab 1.7.2021 | |
---|---|---|
Berechnung | (CO2-Emissionen (g/km) -55) : 4 = Steuersatz | (CO2-Emissionen (g/km) -55) : 4 = Steuersatz |
Max. Steuersatz | 20% | 30% |
CO2-Ausstoß Grenze | 150 g/km, 20 Euro für jedes weitere Gramm | 150 g/km, 20 Euro für jedes weitere Gramm |
*Der Steuersatz wird auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet und ist als Prozentsatz auf den Nettokaufpreis des Motorrads anzurechnen. Ist der Hubraum geringer als 125 cm, dann ist der anzuwendende Steuersatz 0%.
durchblicker - Tipp
NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer, Kosten für die Zulassung – die Kosten für ein eigenes Fahrzeug sind nicht unerheblich. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, bei der Versicherung Geld zu sparen: vergleichen Sie verfügbare Versicherungsangebote einfach online und sparen Sie so bei den Fixkosten!
Wissenswertes zur NoVA
Häufige Fragen
Sie müssen für ein Gebrauchtfahrzeug die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt abführen, wenn
Sie ein selbst importiertes Fahrzeug (PKW, Motorrad) erstmalig in Österreich zulassen
für eine Privatperson ein anders typisiertes Fahrzeug als PKW oder Kombi erstmalig in Österreich zugelassen wird
ein Fahrzeug, welches ursprünglich NoVA befreit war, erneut zugelassen wird.
Erwerben Sie ein Gebrauchtfahrzeug, welches bereits in Österreich zugelassen und wofür auch schon einmal die NoVA abgeführt wurde, dann ist keine NoVA zu bezahlen.
Die Nova entfällt für Menschen mit Behinderung, sofern diese eine eigene Lenkerberechtigung besitzen und nachweisen können, dass das gekaufte Fahrzeug größtenteils für die eigene Beförderung verwendet wird. Mit 1.1.2021 entfällt die NoVA für Menschen mit Behinderung auch beim Fahrzeug-Leasing.
Auch bei Vorführ-, Diplomaten, Fahrschulfahrzeugen, Taxi oder Mietwägen ist keine NoVA abzuführen. Ebenso gilt dies für Olditmer.
Da die NoVA basierend auf den CO2 Emissionen eines Fahrzeugs berechnet wird, ist für Elektroautos keine NoVA zu entrichten – Elektroautos sind somit von der NoVA befreit. Hybridautos hingegen sind nicht von der NoVa befreit. Es kann aber sein, dass auf Grund der geringen Emissionswerte keine Normverbrauchsabgabe zu bezahlen ist.
Kaufen Sie ein neues Fahrzeug in Österreich, dann bezahlen Sie die NoVA an den Verkäufer. Dieser führt die Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt ab.
Wird ein Fahrzeug importiert, dann wird dieses Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank in Österreich eingetragen. Hier wird auch vermerkt, ob die NoVA bereits bezahlt wurde. Solange die Normverbrauchsabgabe nicht abgeführt wird, ist das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank mit einer Sperre versehen und kann somit nicht in Österreich zugelassen werden. Für die Bezahlung der NoVa ist eine Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln.
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