Rechtsstreitigkeiten in Erb- und Familienangelegenheiten, also zum Beispiel, wenn Sie ein Testament anfechten möchten, es einen Sorgerechtsstreit gibt etc. sind in der Grundausstattung von der Rechtsschutzversicherung nicht automatisch mit abgedeckt.
Im Versicherungsvergleich Rechtsschutz auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie den Erb- und Familienrechtsschutz mitversichern möchten.
Wichtig: Ehescheidungen vor Gericht sind in einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht versicherbar!
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