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Versicherung zum Leasingrestwert (Gap-Klausel)

durchblicker Redaktion

Wenn Sie ein Leasingfahrzeug haben und es zu einem Totalschaden kommt, bekommt das Geld die Leasinggesellschaft. Sollte der Wert des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt unter dem berechneten Leasingrestwert liegen, dann müßten Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Um dieses Risiko auszuschließen, bieten Versicherungen als optionale Deckung an, bei Leasingfahrzeugen den Leasingrestwert zu ersetzen. Wenn Sie auf durchblicker.at auswählen, dass Ihr Auto ein Leasingfahrzeug ist, dann erhalten Sie nur Angebote angezeigt, die Ihnen den Restwert laut Leasingvertrag ersetzen (sogenannte „Leasingwertklausel“ oder „GAP-Klausel“). Dementsprechend wird Ihnen aber zusätzlich die erhöhte Totalschadenleistung nicht als Option angezeigt.

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