Schäden in gemieteten Räumlichkeiten auf Reisen
durchblicker Redaktion
1 min
In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, sogenannte Mietsachschäden mitzuversichern.
Bei Mietsachschäden handelt es sich um Schäden, die Sie in kurzfristig gemieteten Räumlichkeiten (z.B. Ferienwohnung oder Hotel) verursachen. Es gilt meist die Regel, dass diese Räume für eine Maximaldauer von 1 Monat angemietet sein dürfen. Beachten Sie auch, dass sich die Versicherung nur auf die Räumlichkeiten, nicht aber auf deren Inhalt bezieht. Gegenstände die fix mit dem Gebäude verbunden sind (Badewanne, Parkettboden, etc.) fallen unter die Versicherung.
Nicht versichert sind hingegen Inventar, übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß, elektrische Einbauten oder auch Glasschäden.
In dem Vergleichsrechner auf durchblicker.at können Sie die unter dem Punkt „Versicherungsschutz im Detail selbst festlegen“ Mietsachschäden einschließen.
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