Verfahrenskosten im Zuge einer Ehescheidung sowie unmittelbar im Zuge der Scheidung auftretende Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten können in einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht versichert werden.
Der optionale Produktbaustein Familien-Rechtsschutz im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung deckt jedoch Streitigkeiten ab, die mit ausreichendem zeitlichem Abstand zur eigentlichen Scheidung (in der Regel 1 Jahr) eintreten. Diesen Baustein können Sie im Rechtsschutz Versicherungsvergleich auf durchblicker optional an- und abwählen.
Rechtsschutzversicherung
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