Die Reiseunfallversicherung ersetzt Ihnen ihre Kosten nach einem Unfall auf einer Reise. Zu diesen Kosten gehören u.a. Bergungs- und Rückholkosten bei Krankheit oder im Todesfall sowie eine Leistung der Versicherung im Falle von dauernder Invalidität.
Hier sollten Sie vor Abschluss der Versicherung unbedingt auf die Versicherungssumme achten. Denn gerade im Bereich der Reiseunfallversicherung ist die Wahl der Versicherungssumme von großer Bedeutung.
Ersatz von Such- und Bergungskosten
Wenn Sie diesen Baustein in der Unfallversicherung gewählt haben, dann bezahlt die Versicherung die Suche sowie ein etwaige Bergung, wenn Sie auf Ihre Reise einen Unfall haben oder in Berg- oder Seenot geraten. Achten sollten Sie hier auf die Deckungssumme, die bei den verschiedenen Anbietern variiert. Die genauen Leistungen der Reiseunfallversicherung finden Sie ganz einfach in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
Versicherungsleistung bei Invalidität und Tod - Was zahlt die Reiseunfallversicherung?
Wenn nach einem Unfall während der versicherten Reise eine dauernde Invalidität zurückbleibt, erhalten Sie eine Entschädigungszahlung in der Höhe der Versicherungssumme. Wichtig ist es daher auf die Höhe der Versicherungssumme zu achten.
Außerdem ist bei den meisten Versicherern ein bestimmter Invaliditätsgrad die Voraussetzung, um einen Anspruch auf die Zahlung der Versicherungssumme zu erhalten. Der Grad der Invalidität wird dabei gemäß der in den Bedingungen angegebenen Gliedertaxe berechnet. Ebenso leistete die Versicherung im Todesfall an Ihre Erben.
Aber Vorsicht: Viele Versicherungen schließen Extremsportarten wie Fallschirmspringen oder auch Bergsteigen dezidiert aus und leisten bei Unfällen bei diesen Sportarten auch nicht.
Die genauen Leistungen der Reiseunfallversicherung finden Sie ganz einfach in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
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