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SMR / UDRB

durchblicker Redaktion

Bis April 2015 hat die Österreichische Kontrollbank den Ertrag, den österreichische Bundesanleihen mit fixer Verzinsung bringen, als Durchschnitt in der sogenannten Sekundärmarktrendite (SMR) erfasst. Aus diesem Referenzzinssatz wurde dann die „Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen“, kurz UDRB. Auch hier werden grundsätzlich fix verzinste Bundesanleihen mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr als Grundlage verwendet. Während die SMR jedoch nur an der Wiener Börse gehandelte Anleihen berücksichtigte, fließen in die UDRB auch außerbörsliche, meldungspflichtige Anleihengeschäfte in der EU mit ein.

Die UDRB wird nur noch selten als Referenzzinssatz für Kreditzinsen verwendet und wurde in diesem Bereich vom EURIBOR verdrängt. Von Bedeutung ist sie aber noch für Kreditnehmer, deren Verträge sogenannte Zinsgleitklauseln enthalten. Dabei werden die Kreditzinsen z.B. aus einer Mischung von UDRB (SMR) und EURIBOR gebildet.

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