In der absoluten Basisausstattung deckt die Rechtsschutzversicherung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in Strafverfahren ab.
Inhaltsverzeichnis:
Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen sind nicht automatisch mitversichert (Vertrags-Rechtsschutz). Beispiele dafür sind: Sie haben ein Haushaltsgerät gekauft, das nicht ordnungsgemäß funktioniert und müssen den Austausch gerichtlich erstreiten. Oder, auf Ihrer Telefonrechnung finden sich ungerechtfertigte, viel zu hohe Beträge und Sie müssen sich dagegen zur Wehr setzen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie Sie Vertragsstreitigkeiten mitversichern möchten.
Auslandsreisen
Streitigkeiten bei Auslandsreisen (z.B. mit einem lokalen Reiseveranstalter oder Beherbergungsbetrieb) sind in einer Basis-Rechtsschutzversicherung mitunter nicht gedeckt, da zum Beispiel der Streitort außerhalb des Geltungsbereichs liegt.
Im Versicherungsvergleich Rechtsschutz auf durchblicker können Sie beim Vertrags-Rechtsschutz wählen, ob Streitigkeiten aus Auslandsreisen auf jeden Fall versichert sein sollen.
Versicherungsverträge
Streitigkeiten über Versicherungsverträge sind in der allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzversicherung nicht immer automatisch inkludiert. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen darüber, ob eine Versicherungsleistung zusteht, oder über die Prämienzahlung bzw. Ausstiegsmöglichkeiten. Streitigkeiten über Versicherungsverträge sind in der allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzversicherung nicht immer automatisch inkludiert. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen darüber, ob eine Versicherungsleistung zusteht, oder über die Prämienzahlung bzw. Ausstiegsmöglichkeiten.
Im Rechner Rechtsschutzversicherung können Sie auswählen ob diese Deckung Ihre gewünschte Versicherung beinhalten soll.
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