Wasserschaden – was zahlt die Haushaltsversicherung?
durchblicker Redaktion
04.09.2025
3 min
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Waschmaschine defekt, die halbe Wohnung überschwemmt und beim Nachbarn tropft es von der Decke? Ein Wasserschaden ist schnell passiert und kann ohne passenden Versicherungsschutz empfindlich teuer werden. Eine Haushaltsversicherung schützt Sie hier vor hohen Kosten. Doch Vorsicht: Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert! Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Auswahl Ihrer Haushaltsversicherung achten müssen und wie Sie im Ernstfall richtig reagieren.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Haushaltsversicherung ist essentiell, um im Falle eines Wasserschadens abgesichert zu sein.
Prüfen Sie Ihre Polizze genau, achten Sie auf Deckungsgrenzen und schließen Sie mögliche Lücken, etwa bei Naturkatastrophen oder grober Fahrlässigkeit.
Mit durchblicker finden Sie schnell und einfach die günstigste Haushaltsversicherung für optimalen Schutz.
Welche Wasserschäden deckt die Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung schützt in erster Linie bei Schäden durch Leitungswasser. Das bedeutet: Tritt Wasser aus Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Geräten wie Waschmaschinen, Heizungs- oder Klimageräten aus, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für den beschädigten Wohnungsinhalt.
Auch Frostschäden an Armaturen und Einrichtungen sind meist mitversichert. Viele Versicherungen schließen zudem den Austritt von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten ein – allerdings nicht immer automatisch. Tipp: Prüfen Sie Ihre Polizze und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach!
Regen- und Schmelzwasserschäden gelten als Schäden durch Naturgewalten und sind in vielen Haushaltsversicherungen enthalten. Oft gibt es hier jedoch Höchstgrenzen zwischen 3.000 und 7.500 Euro.
Anders sieht es bei Hochwasser und Überschwemmungen aus. Diese außergewöhnlichen Naturkatastrophen sind nicht in jeder Polizze automatisch gedeckt. Achten Sie darauf, ob Ihre Versicherung einen Basisschutz oder erweiterten Schutz mit höherer Versicherungssumme bietet. Mehr dazu lesen Sie im durchblicker Artikel zu Naturkatastrophen.
Unterschiede zwischen Haushalts- und Eigenheimversicherung
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an beweglichem Wohnungsinhalt – dazu zählen Möbel, Elektrogeräte oder Teppiche. Die Eigenheimversicherung hingegen übernimmt Schäden an der Gebäudesubstanz, zum Beispiel an Wänden, Mauern oder fest verbauten Einrichtungen.
Kommt es zu einem Wasserschaden, der Mauern oder Böden betrifft, greift nicht die Haushaltsversicherung, sondern die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung.
Gut zu wissen: Reparaturen an defekten Rohren werden ebenfalls nicht von der Haushaltsversicherung übernommen. Wohnen Sie zur Miete, deckt die Gebäudeversicherung des Vermieters diese Kosten. Besitzen Sie ein Eigenheim, übernimmt Ihre Eigenheimversicherung (in der die Haushaltsversicherung inkludiert ist) die Reparatur.
Wasserschaden durch Nachbar:in: Welche Versicherung zahlt?
Verursacht ein:e Nachbar:in den Wasserschaden – etwa durch die eingangs erwähnte ausgelaufene Waschmaschine – haftet diese Person für den Schaden. In diesem Fall leistet die Haushaltsversicherung oder private Haftpflichtversicherung des:der Verursacher:in. Ihre eigene Haushaltsversicherung springt hier in der Regel nur dann ein, wenn Sie den Schaden zunächst selbst regulieren müssen und später Regress nehmen.
Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer:in?
Gut zu wissen: Damit Ihre Versicherung im Schadenfall zahlt, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen:
Hauptwasserhahn abdrehen: Planen Sie, Ihre Wohnung oder Ihr Haus länger als 72 Stunden zu verlassen? Dann schließen Sie vor der Abreise den Hauptwasserhahn.
Aufsichtspflicht: Lassen Sie Geräte wie Wasch- oder Geschirrspüler nicht unbeaufsichtigt laufen. Das gilt auch, wenn Sie ein Bad einlassen. Bei Wasserschäden, die durch Defekte von unbeaufsichtigten Geräten entstehen, besteht das Risiko, dass die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht leistet. Tipp: Sie möchten auf Nummer sicher gehen? Viele Versicherungen bieten den Zusatzbaustein „Grobe Fahrlässigkeit“ an.
Schadensminderung: Tritt ein Schaden ein, ergreifen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Dazu zählen das Abstellen des Wassers, das Ausschalten des Stroms, das Entfernen ausgelaufenen Wassers sowie die Sicherung Ihres Hausrats.
Dokumentation: Der Schaden sollte umfassend dokumentiert werden, beispielsweise durch Fotos oder Videos.
Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung! Sie haben Ihre Haushaltsversicherung über durchblicker abgeschlossen? Gerne übernehmen unsere Versicherungsexpert:innen die Schadensmeldung für Sie. Nutzen Sie auch die Leistungen unseres Kooperationspartners SchadenManager.
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