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Wann und wie kann ich wechseln?

durchblicker Redaktion

4 min

Sie überlegen Ihre Haushaltsversicherung zu wechseln? Hier erfahren Sie alles über die Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung und den Ablauf eines neuen Vertragsabschlusses über durchblicker. Übrigens: Bei einem Abschluss Ihrer neuen Versicherung über durchblicker erledigen wir für Sie Ihren Versicherungswechsel und stellen Sie automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf den neuen Versicherer um. Natürlich kostenlos.

Kündigungsmöglichkeiten

Ihre bestehende Haushaltsversicherung können Sie in folgenden Fällen wechseln:

Zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr

Eine Haushaltsversicherung können Sie regulär zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigen. Meistens haben Verträge in der Haushaltsversicherung eine Laufzeit von 3 Jahren oder mehr. Ist die vereinbarte Laufzeit bereits vorbei, so kann die Haushaltsversicherung jährlich zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden. Beachten Sie die Kündigungsfrist.

>> reguläre Kündigung der Haushaltsversicherung: zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr

Sie haben eine Haushaltsversicherung mit einer längeren Vertragslaufzeit als 3 Jahren abgeschlossen? Auch bei längeren Vertragslaufzeiten können Sie nach Ablauf der 3 Jahre kündigen, allerdings kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts (z.B. Laufzeit für 10 Jahre) kommen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Kündigung bei Umzug / Wohnungs­­­wechsel

Ein Umzug bzw. ein Wohnungswechsel stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für die Haushaltsversicherung dar. Vor allem beim Umzug sollten Sie nicht zu spät an die Kündigung der Haushaltsversicherung denken, ansonsten wird Ihre alte Haushaltsversicherung eventuell automatisch auf den neuen Wohnsitz mit übernommen und beim Abschluss einer neuen Versicherung kann es zur Doppelversicherung kommen.

Wenn Sie also Ihre alte Haushaltsversicherung nicht in Ihr neues Zuhause mitnehmen wollen (weil zum Beispiel günstigere Angebote für Ihr neues Zuhause verfügbar sind und auch der alte Versicherungsschutz nicht für das neue Heim passt), dann bedenken Sie:

>> Die alte Haushaltsversicherung muss vor der Übersiedlung (Ummeldung beim Meldeamt) gekündigt werden, ansonsten kann der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Wohnsitz übergehen. Der Meldezettel dient als Nachweis für den Umzug.

Wie können Sie vor dem Umzug prüfen, wie viel eine neue Haushaltsversicherung für Ihr neues Zuhause kostet? Nutzen Sie einfach den durchblicker Vergleich für Haushaltsversicherungen und erhalten Sie mit wenigen Klicks Versicherungsangebot für Ihr neues Heim. Ist ein passendes Angebot dabei, dann können Sie dieses auch direkt online abschließen.

  • Vor dem Umzug: Angebote zur Haushaltsversicherung für das neue Zuhause einfach online vergleichen & abschließen, alte Haushaltsversicherung rechtzeitig vor der Übersiedlung schriftliche kündigen.

  • In der durchblicker „Checkliste Umzug“ finden Sie mehr Tipps für einen reibungslosen Umzug und Möglichkeiten, wie Sie von Anfang an bei den Fixkosten im neuen Zuhause sparen können.

Kündigung nach Schadensfall

Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Eventuell möchte man nach einem Schadensfall zu einer anderen Versicherung wechseln. Es kann aber auch vorkommen, dass man zu einer anderen Versicherung wechseln muss, da die bestehende Haushaltsversicherung seitens der Versicherung gekündigt wurde. Auch hier gelten Kündigungsfristen, die zu beachten sind:

  • Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigungsleistung

  • Bei Rechtsstreitigkeiten und gerichtlichem Urteil gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab dem Urteilsspruch

Weitere praktische Informationen zu Schadensfällen in der Haushaltsversicherung:

Unangemessene Vertragsverlängerung

Unter bestimmten Umständen haben Sie auch das Recht, eine Versicherung sofort zu kündigen, zum Beispiel bei der unangemessenen Fristsetzung durch die Versicherung. Dieser Fall tritt ein, wenn die Versicherung den Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit verlängert, Sie aber nicht zeitgerecht über die Verlängerung informiert.

Haushaltsversicherung

Richtige Kündigung der Haushaltsversicherung

Damit eine Kündigung auch rechtsgültig wird, sollten Sie einige wichtige Regeln beachten.

Schriftliche Kündigung

Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen wollen, dann in schriftlicher Form. Sie können die Versicherung zum Beispiel per Email, Fax oder (eingeschriebenen) Brief kündigen. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung folgende Informationen enthält:

Rechtzeitige Kündigung

Je nach Grund der Kündigung gibt es gewisse Stichtage, zu denen die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss, um gültig zu werden. Bei der Kündigung zum Vertragsablauf können Sie mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf kündigen. Bei Kündigung wegen Wohnungswechsels sollten Sie vor dem Umzug die alte Versicherung kündigen. Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzung rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.

Wenn Sie nach Kündigung eine neue Versicherung benötigen, rechnen Sie einen Haushaltsversicherungsvergleich auf durchblicker.at und schließen Sie das gewünschte Angebot ab.

Versicherungsabschluss über durchblicker

Ein Versicherungsabschluss über durchblicker ist einfach und spart Geld.Wir kümmern uns um alle Formalitäten rund um Ihren Antrag und erledigen im Bedarfsfall alle Formalitäten rund um Ihren Versicherungswechsel.Einfach Haushaltsversicherung berechnen und Online abschließen!

Versicherungswechsel über durchblicker

Wenn Sie bereits eine Haushaltsversicherung haben, führen wir für Sie den Wechsel der Versicherung durch. Rechnen Sie einen Vergleich und laden Sie sich ein Angebot des besten Anbieters herunter. Bitte füllen Sie den von uns mit dem Angebot mitgeschickten Antrag aus und senden Sie ihn per Email, Fax oder Post an uns zurück. Wir prüfen den nächstmöglichen Kündigungstermin und stellen Sie zur nächsten Gelegenheit auf die neue Versicherung um. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir erhalten eine Vermittlungsgebühr von der Versicherung.

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