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Boden und Wände Eigenheimversicherung

durchblicker Redaktion

Decken, Wände und Böden gelten im Bereich der Versicherung als Teil des Wohnungsinhalts. Sie sind im Rahmen der Eigenheimversicherung nur dann versichert, wenn diese gleichzeitig eine Haushaltsversicherung umfasst. Im Versicherungsrechner Eigenheim auf durchblicker ist das automatisch vorgesehen. Ausnahme ist, wenn Ihr Haus vermietet ist und die Haushaltsversicherung separat vom Mieter abgeschlossen werden soll.

Decken-, Wand- und Bodenbeläge sind häufig nur zum Zeitwert versichert. Allerdings ist es bei vielen Versicherern möglich eine Ersatzleistung zum Neuwert zu vereinbaren. Im Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie diese Option daher je nach Ihrer Präferenz auswählen.

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