Kündigungsmöglichkeiten bei der Eigenheimversicherung
durchblicker Redaktion
4 min
Sie überlegen, Ihre aktuelle Eigenheim-Versicherung zu kündigen? Üblicherweise ist das frühestens nach Ablauf von 3 Jahren möglich (außer es wurde ein 1-Jahres-Vertrag abgeschlossen). Ausnahmen davon sind eine Umzug und Verkauf Ihres Hauses sowie der Eintritt eines Schadenfalls.
Bei der Kündigung Ihrer Versicherung wegen Umzugs sollten Sie allerdings darauf achten, dass die Kündigung vor der Übersiedlung erfolgt, da der Versicherungsvertrag sonst unter Umständen automatisch auf den neuen Wohnsitz übergeht.
Kündigungsmöglichkeiten
Kündigung nach Vertragsablauf
Verträge in der Eigenheimversicherung werden meist auf 10 Jahre abgeschlossen, in Einzelfällen auch kürzer – 3 oder 5 Jahre, sehr selten auch 1 Jahr. Nach Ablauf dieser ursprünglichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag jährlich um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig vor dem Verlängerungstermin gekündigt wird.
Wenn Sie die Versicherung am Ende der Laufzeit oder danach vor der jährlichen Verlängerung kündigen wollen, sollten Sie das der Versicherung schriftlich (idealerweise Fax oder Einschreiben) und 3 Monate vor dem Verlängerungstermin mitteilen.
Die Versicherung endet dann automatisch zum jeweiligen Stichtag – eine unterjährige Kündigung ist leider nicht möglich. Die Ausnahme: Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren. Rückforderungen von Laufzeitrabatten kann es bei einem bereits ausgelaufenen Vertrag nicht geben.
Wenn Sie Ihre neue Versicherung über unseren Eigenheim-Versicherungsvergleich abschließen, kümmern wir uns gerne um alle Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags.
Schadenkündigung
Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Im Zuge eines Vertragsabschlusses über durchblicker klären wir diese Kündigungsmöglichkeiten für Sie.
Kündigungsfristen Eigenheimversicherung
Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen müssen die gesetzlich geregelten Fristen genau eingehalten werden. Bei Versäumen der Frist sind Sie sonst in der Regel ein weiteres Jahr im Vertrag gebunden.
Normalerweise können Verträge zu einem jährlichen Stichtag gekündigt werden (Vertragsablauf bzw. manchmal auch Hauptfälligkeit). Dieser Stichtag ist auf Ihrer Versicherungspolizze vermerkt – es ist jener Termin zu dem Sie üblicherweise Ihre jährliche Folgeprämienvorschreibung zugeschickt bekommen. Wenn Sie vorhaben, Ihre Eigenheimversicherung zu kündigen, sollten Sie idealerweise 3 Monate vor dem Stichtag schriftlich kündigen. Ausschlaggebend ist hier der Eingang der Kündigung beim Versicherer.
Wenn Sie Ihre Eigenheimversicherung wegen Umzug auflösen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie noch vor dem Umzug kündigen, da der Vertrag sonst unter Umständen auf Ihren neuen Wohnsitz übergeht.
Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.
Wenn Sie nach Kündigung eine neue Versicherung benötigen, rechnen Sie einen Eigenheimversicherungsvergleich auf durchblicker.at und schließen Sie das gewünschte Angebot ab.
Richtige Kündigung der Haushaltsversicherung
Schriftliche Kündigung Eigenheim-Versicherung
Die Kündigung von Versicherungsverträgen muss schriftlich erfolgen und benötigt Ihre Unterschrift. Kündigen Sie daher am besten per Fax, E-Mail mit gescanntem Kündigungsformular oder eingeschriebenem Brief – damit haben Sie dann auch einen Beleg über die erfolgte Kündigung.
Achtung: es zählt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Versicherung, daher sollten Sie entweder einige Tage vorher den Brief wegschicken oder, noch besser, die Kündigung per Fax oder E-Mail durchführen. In diesen Fällen gilt Ihre Kündigung auf alle Fälle als am gleichen Tag bei der Versicherung eingegangen.
Vorzeitige Kündigung
Die typische Vertragslaufzeit in der Eigenheimversicherung ist 10 Jahre. Vereinzelt werden auch 3- oder 5-Jahres-Verträge gemacht, sehr selten auch 1-jährige Verträge.
Verträge, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, können jedoch trotzdem nach 3 Jahren (und danach jährlich) gekündigt werden, wenn Sie das möchten – das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Kündigung sollte schriftlich und 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag erfolgen.
In einem solchen Fall ist die Versicherung jedoch berechtigt, Ihnen einen ursprünglich für die längere Vertragslaufzeit gewährten Rabatt teilweise rück zu verrechnen.
Vor Kündigung des Vertrages sollte also mit der Versicherung genau geklärt werden, ob es zu solchen Rückforderungen kommt, um die Folgekosten der Kündigung einkalkulieren zu können.
Wenn Sie Ihre neue Versicherung über unseren Vergleich für Eigenheimversicherung abschließen, kümmern wir uns gerne um alle Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags – inklusive der Abklärung von Fristen und allfälligen Rabattrückforderungen.
Dauerrabatt und Kündigung Eigenheim-Versicherung
Vor der Kündigung einer Eigenheimversicherung sollten Sie klären, ob es dabei zur Rückforderung von Dauerrabatten kommt.
Dies kann dann der Fall sein, wenn der Vertrag vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit (meist 10 Jahre, vereinzelt auch 5, 3 oder 1 Jahr/e) aufgelöst wird. Die ursprüngliche Laufzeit bzw. der vereinbarte Vertragsablauf müssen auf Ihrer Versicherungspolizze angeführt sein.
Im Falle der vorzeitigen Auflösung ist die Versicherung unter Umständen berechtigt, einen für die längere Vertragslaufzeit gewährten Rabatt zurück zu fordern – und zwar anteilig für die Dauer von Kündigung bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende. Dies führt dazu, dass eine Kündigung vor allem zur Mitte der ursprünglich vereinbarten Laufzeit besonders kostspielig werden kann.
Wenn Sie Ihre neue Versicherung über unseren Vergleich Eigenheimversicherung abschließen, kümmern wir uns gerne um die Abklärung einer allfälligen Dauerrabatt-Rückforderung sowie um alle anderen Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags.
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