Welchen Schutz bietet die Eigenheimversicherung?
durchblicker Redaktion
6 min
Die Absicherung des eigenen Wohnhauses gegen unvorhersehbare Gefahren ist die zentrale Aufgabe der Eigenheimversicherung. Sie ist damit ein unbedingtes Muss für jeden Hausbesitzer, um die eigene Existenz finanziell abzusichern. Zusätzlich inkludiert die Eigenheimversicherung auch wichtige Haftpflichtdeckungen zum Schutz gegen Schadenersatzansprüche von Dritten.
Inhaltsverzeichnis:
- Versicherte Gefahren
- Wo gilt die Haftpflicht-Versicherung?
- Versicherte Sachen
- Diebstahl aus Kfz
- Fahrrad-Diebstahl
- Kinderwagen-Diebstahl
- Haushaltsversicherung Studenten
- Versicherungsschutz bei Raub
- Versicherung bei Übersiedlung
- Haushaltsversicherung auf Reisen
- Versicherungsnehmer Eigenheimversicherung
- Mitversicherung der Familie
- Mehrere Personen Haushaltsversicherung
Versicherte Gefahren
Die Eigenheimversicherung schützt Sie finanziell in erster Linie gegen Schäden an Ihrem Gebäude, die unverschuldet und unvorhergesehen eintreten. Im Kern sind das Schäden an der Gebäudesubstanz durch Naturgewalten (Unwetter, Naturkatastrophen), Feuer und Wasserrohrbruch. Ein weiterer Bestandteil der Eigenheimversicherung ist in der Regel auch die Haushaltsversicherung. Diese deckt Schäden am Wohnungsinhalt (v.a. Einrichtung, Fenster, Türen, Bodenbeläge) ab, die durch die gleichen Ereignisse entstehen. Zusätzlich schützt die Haushaltsversicherung auch gegen Schäden durch Einbruch und Diebstahl.Eigenheim- und Haushaltsversicherung sollten grundsätzlich stets gemeinsam abgeschlossen werden, damit es zu keinen Unklarheiten und Lücken bei der Deckung von Schäden kommt. Eine typische Ausnahme davon ist jedoch, wenn ein Einfamilienhaus vermietet wird und der Eigentümer nur das Gebäude versichert, während sich der Mieter selbständig um die Haushaltsversicherung für den Inhalt kümmert. Im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung geht es um den Schutz des Gebäudes und seines Inhalts vor unvorhersehbaren Gefahren wie Naturgewalten, Feuer, Wasser, Glasbruch und Einbruch/Diebstahl.Zusätzlich zu den Kerndeckungen sind in der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung auch verschiedene Haftpflichtversicherungen inkludiert. Die Privathaftpflicht ist ein fester Bestandteil der Haushaltsversicherung. Die Eigenheimversicherung umfasst stets auch einen Schutz gegen Ansprüche Dritter, die Sie als Haus- bzw. Grundstückseigentümer treffen. Damit verwandt ist auch die Bauherren-Haftpflicht-Deckung, wenn im Zuge von Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück Anrainer einen Schaden erleiden.
Wo gilt die Haftpflicht-Versicherung?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter, die Sie als Privatperson treffen. Solche Fälle können jederzeit und überall eintreten. Daher ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch zu Ihren persönlichen Gepflogenheiten passt.
In der Basisform gilt die Privathaftpflicht stets für ganz Europa, wobei Europa im geographischen Sinn zu verstehen ist und meist auch angrenzende Mittelmeerstaaten umfasst. Wenn Sie jedoch gelegentlich auch ins außereuropäische Ausland verreisen, sollten Sie eine Privathaftpflicht mit weltweiter Deckung abschließen. Im Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob der Haftpflichtschutz in Europa oder weltweit gelten soll.
Versicherte Sachen
Die Eigenheimversicherung schützt in erster Linie das Gebäude selbst und seinen Inhalt, also die Einrichtungsgegenstände und Geräte. Zusätzlich können jedoch auch verschiedenste Anlagen oder Einrichtungen am Grundstück versichert werden. Daneben gibt es – vor allem im Rahmen der meist eingeschlossenen Haushaltsversicherung – auch eine Reihe von Versicherungsdeckungen außerhalb des eigenen Grundstücks.
Im/am Gebäude
Abseits vom Wohnort
Diebstahl aus Kfz
Im Rahmen der Haushaltsversicherung (als Teil der Eigenheimversicherung) decken viele Versicherer auch den Einbruchdiebstahl in Ihr privates KFZ. Versichert sind in einem solchen Fall persönliche Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorüberwiegend im Fahrzeug aufbewahrt werden. Das KFZ muss abgesperrt sein und die Gegenstände dürfen in der Regel nicht offen sichtbar im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Ob und bis zu welchen Grenzen solche Fälle mitversichert sind, sehen Sie in unserem Eigenheim-Versicherungsvergleich bei den Tarifdetails zu den einzelnen Angeboten.
Fahrrad-Diebstahl
Wenn Sie gemeinsam mit der Eigenheim-Versicherung auch eine Haushaltsversicherung abschließen (im Versicherungsvergleich Eigenheim auf durchblicker bereits kombiniert), dann ist der Diebstahl von Fahrrädern von Ihrem Grundstück stets mitversichert, sofern das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum oder versperrt am Grundstück aufbewahrt wurde.
Die Ersatzleistung der Versicherung ist jedoch meist betragsmäßig limitiert. Darauf sollten Sie bei den Tarifdetails der einzelnen Angebote im Vergleichsergebnis achten.
Um Fahrrad-Diebstahl auch außerhalb Ihres Grundstücks zu versichern, benötigen Sie eine gesonderte Fahrradversicherung. Dazu können Sie in unserem Fahrradversicherung-Vergleich die Anbieter miteinander vergleichen.
Kinderwagen-Diebstahl
Im Rahmen der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung zählen Kinderwägen zum normalen Hausrat und sind damit automatisch gegen Diebstahl vom Grundstück mitversichert. Manche Anbieter decken den Diebstahl von Kinderwägen zusätzlich auch abseits vom Wohnort, meist jedoch mit Beschränkung auf Österreich.
Bei den Tarifdetails der einzelnen Anbieter im Versicherungsvergleich für Eigenheim auf durchblicker können Sie sehen ob und mit welchen Bedingungen ein solcher Versicherungsschutz vorgesehen ist.
Haushaltsversicherung Studenten
Wenn Sie studierende Kinder haben, die am Studienort in einem Studentenheim oder Internat (ggf. auch Wohngemeinschaft) wohnen, ist deren Hausrat am Studienort häufig im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert. Allerdings gelten meist deutlich geringere Betragsgrenzen als für Ihren eigenen Wohnungsinhalt. Die genaue Regelung zu einer solchen Deckung können Sie in unserem Eigenheim-Versicherungsrechner bei den Tarifdetails einsehen.
Bewohnt Ihr Kind am Studienort eine eigene Wohnung oder teilt eine Wohnung mit Kollegen, sollte jedenfalls eine separate Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Eine solche kann mit dem Haushaltsversicherungsvergleich auf durchblicker einfach berechnet werden.
Versicherungsschutz bei Raub
Der Versicherungsschutz Ihrer Haushaltsversicherung (als Teil der Eigenheimversicherung) erstreckt sich auch auf Fälle von Beraubung abseits von Ihrem Wohnort, also z.B. auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Als Beraubung gilt, wenn Ihnen Gegenstände durch Ausübung oder Androhung von Gewalt entwendet werden.
Im Vergleich Eigenheimversicherung auf durchblicker können Sie die Details zur entsprechenden Deckung bei jedem Anbieter einsehen.
Versicherung bei Übersiedlung
Transportschäden oder Diebstahl von Gegenständen im Rahmen einer Übersiedlung sind häufig im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt.
Wichtig dafür ist, dass die Haushaltsversicherung während der Übersiedlung noch aufrecht ist. Wenn Sie sich für den neuen Wohnort auch eine neue Versicherung aussuchen möchten (anstatt die alte umzustellen), sollten Sie jedoch anschließen – noch vor der Änderung Ihres Hauptwohnsitzes – die Versicherung kündigen.
In den Tarifdetails der einzelnen Angebote unseres Eigenheim-Versicherungsvergleich sehen Sie, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Wohnungsinhalt auch während einer Übersiedlung versichert ist.
Haushaltsversicherung auf Reisen
Wenn Sie auf Reisen in gemieteten Räumen (Hotel, Appartement) von einem Einbruch-Diebstahl betroffen sind, haftet meist bis zu einem bestimmten Betrag auch Ihre Haushaltsversicherung. Wichtig: dieser Schutz gilt nicht für einen dauerhaften Zweitwohnsitz!
Ob, wo und bis zu welchen Grenzen ein solcher Versicherungsschutz besteht, sehen Sie in unserem Eigenheim-Versicherungsvergleich bei den Tarifdetails zu den einzelnen Angeboten.
Versicherte Personen
In der Eigenheimversicherung geht es in erster Linie zwar um den Schutz des Gebäudes, dennoch gibt es auch Schutz für einzelne Personen – vor allem im Rahmen der Haftpflichtversicherung sowie für einzelne Deckungen, die auch abseits des versicherten Grundstücks gelten. Die folgenden Personen können versichert werden.
Versicherungsnehmer Eigenheimversicherung
Der Eigentümer oder Mieter des zu versichernden Eigenheims sollte auch der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung sein. Damit sind Sie als Versicherungsnehmer in allen Deckungsbereichen der Versicherung – Gebäude, Wohnungsinhalt, Privathaftpflicht, Grundstückseigentümer-Haftpflicht, Bauherren-Haftpflicht abgesichert.
Versicherungsschutz für den Wohnungsinhalt gilt selbstverständlich auch für alle weiteren Personen, die das Haus mit Ihnen gemeinsam bewohnen. Aber auch die Privathaftpflicht-Deckung gilt stets auch für Ehepartner/Lebensgefährten und minderjährige Kinder.
Mitversicherung der Familie
Die persönlichen Gegenstände aller Personen, die dauerhaft mit dem Versicherungsnehmer im Eigenheim wohnen, sind im Rahmen der Standard-Deckungen selbstverständlich mitversichert. Aber auch der Versicherungsschutz aus der privaten Haftpflichtversicherung (als Teil der Haushaltsversicherung) gilt neben dem Versicherungsnehmer stets auch für im gleichen Haushalt lebende Ehepartner/Lebensgefährten sowie minderjährige Kinder. Auch volljährige Kinder sind in der Regel weiterhin versichert (mit Altersgrenze), solange sie im gleichen Haushalt leben und kein regelmäßiges Einkommen beziehen.
Im Versicherungsrechner Eigenheim sehen Sie in den Details zu den einzelnen Angeboten, welche Personen unter welchen Umständen in der Haftpflichtversicherung mit umfasst sind.
Mehrere Personen Haushaltsversicherung
Alle Personen, die das Eigenheim dauerhaft mit dem Versicherungsnehmer bewohnen, sind im Rahmen der Standard-Deckungen selbstverständlich mitversichert.
In der Privat-Haftpflicht sind jedoch nur Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte sowie deren Kinder automatisch mitversichert. Wohnen weitere Personen (z.B. Geschwister, Freunde) im Haushalt und soll die Haftpflichtversicherung auch für diese Personen gelten, dann müssen sie extra mitversichert werden.
Dazu können Sie im Eigenheim-Versicherungsvergleich auf durchblicker den Haftpflichtschutz auf bis zu 3 zusätzliche Personen erweitern.
Weiterführende Informationen
- Monatliche Spartipps von den durchblicker Expert:innen
- Aktuelle Markt-Entwicklungen & Sparpotenziale verlässlich im Postfach