Gartenmöbel und Gartengeräte zählen zum Wohnungsinhalt und können im Rahmen der Haushaltsversicherung gedeckt werden. Diese ist meist Teil der Eigenheimversicherung – im Versicherungsvergleich Eigenheim auf durchblicker ist das standardmäßig so vorgesehen.
Sofern Sie Gartenmöbel bzw. –geräte nicht in den Wohnräumen aufbewahren (z.B. im Freien auf der Terrasse) sind diese nicht automatisch vollständig versichert. In unserem Gebäudeversicherung-Vergleich können Sie diese Deckung daher ausdrücklich auswählen.
Eigenheimversicherung
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