Was zahlt die Versicherung bei Unwetterschäden? – Erfahren Sie, wie Haushalts- und Eigenheimversicherung bei Sturm, Hagel & Co. schützen.
Unwetterschäden in der Haushaltsversicherung
Schäden durch (nicht außergewöhnliche) Naturgefahren an Ihrem Wohnungsinhalt wie Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag etc. sind im Rahmen der Haushaltsversicherung grundsätzlich immer versichert. Diese Schäden betreffen meistens die Außenhaut des Gebäudes, wie etwa das Dach oder die Fenster, für das in der Regel eine eigene Versicherung durch den Eigentümer besteht. Wenn Sie jedoch eigene Rolläden/Jalousien an den Fenstern angebracht haben oder Gegenstände in Garten oder auf einer Terrasse lagern, sollten Sie darauf achten, dass diese Gegenstände auch in der Versicherung gedeckt sind.
Im durchblicker Haushaltsversicherung Rechner können Sie die genauen Deckungen je Versicherer in den Tarifdetails einsehen.
Unwetterversicherung beim Eigenheim
Der Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden ist eine der Grunddeckungen im Rahmen der Eigenheimversicherung. Davon sind Schäden durch Sturm, Hagel, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag aber auch Regen, Schmelzwasser und Schneedruck umfasst. Häufig werden all diese Deckungen seitens der Versicherer unter dem Begriff Sturmschaden-Versicherung zusammengefasst.
Wichtig: Rein optische Schäden am Gebäude (z.B. durch Hagel), die keine Beeinträchtigung der Funktion darstellen, sind nicht automatisch versichert. Im Eigenheim-Versicherungsvergleich auf durchblicker können individuell auswählen, ob auch optische Schäden von der Versicherung gedeckt sein sollen.
Weiterführende Informationen
- Monatliche Spartipps von den durchblicker Expert:innen
- Aktuelle Markt-Entwicklungen & Sparpotenziale verlässlich im Postfach