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Einbruch/Diebstahl/Vandalismus

durchblicker Redaktion

2 min

Diese Deckung umfasst Schäden durch einfachen Diebstahl, Einbruch/Raub, Vandalismus und allfällige Folgekosten.

Einbruch/Diebstahl/Vandalismus in der Haushaltsversicherung

Bei einem einfachen Diebstahl werden Dinge entwendet, ohne dass in die Wohnung eingebrochen wird (z.B. durch offene Balkontüre/Fenster oder Handwerker, die Sie in die Wohnung gelassen haben). Meist gelten hier besondere Wertgrenzen.

Ein Einbruchdiebstahl oder Beraubung liegt vor, wenn in die Wohnung/das Haus mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt eingedrungen wurde. Entwendete Gegenstände werden ersetzt. Vandalismus umfasst Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung ihres Wohnungsinhalts im Zuge eines Einbruchdiebstahls.

Folgekosten entstehen in der Regel durch den notwendigen Austausch von Schlössern, Wiederbeschaffung von Dokumenten oder Deckung von Schäden durch Missbrauch Ihres Telefons oder Internets. Im durchblicker Haushaltsversicherung Rechner können Sie die genauen Deckungen je Versicherer in den Tarifdetails einsehen.

Haushaltsversicherung

Einbruch-Diebstahl Versicherung beim Eigenheim

Gegen Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind Sie im Rahmen der Haushaltsversicherung geschützt. Es ist daher wichtig, dass Sie eine Versicherung sowohl mit Eigenheim- als auch mit Haushaltsdeckung abschließen. In unserem Vergleichsrechner Eigenheimversicherung sind die beiden Deckungen bereits kombiniert.

Als Einbruchdiebstahl oder Beraubung gilt, wenn in das Haus mit Gewalt bzw. unter Androhung von Gewalt eingedrungen wurde. Vandalismus bezeichnet Schäden, die durch mut- oder böswillige Zerstörung entweder im Zuge eines Einbruchs oder auch ohne Einbruch am Gebäude oder am Grundstück verursacht wurden.

Die Versicherung deckt sowohl den Wert der entwendeten Sachen als auch einen allfälligen Schaden durch den Einbruch selbst (z.B. Beschädigung von Schloss, Haustür etc.). Weitere Folgekosten, die häufig mitversichert sind, sind die Wiederbeschaffung von Dokumenten und der Missbrauch von Telefon oder Internet.

Bei besonderen Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Wertpapiere, Sparbücher, Bargeld etc.) gibt es jedoch betragsmäßige Höchstgrenzen für die Versicherungsleistung, die Sie beachten sollten.

Im durchblicker Eigenheimversicherung Vergleich können Sie die genauen Deckungen in den Details zu den einzelnen Angeboten einsehen. Außerdem können Sie die gewünschten Höchstgrenzen für Wertgegenstände individuell angeben.

Eigenheimversicherung

Einbruch in Garderobenkästen

Im Rahmen der Einbruch-Diebstahl-Deckung Ihrer Eigenheimversicherung ist häufig auch der Einbruch in Garderobenkästchen (z.B. in Schwimmbädern oder Sportanlagen) gedeckt. Der Versicherungsschutz ist dabei limitiert (meist ein paar Hundert Euro) und gilt in der Regel nicht für den Ersatz von Bargeld.

Ob und bis zu welchen Grenzen der Einbruch in Garderobenkästen versichert ist, können Sie im Eigenheim-Versicherungsrechner auf durchblicker bei den Details der einzelnen Anbieter einsehen.

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