Neuwert-Entschädigung Eigenheim-Versicherung
durchblicker Redaktion
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Wenn im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung beschädigte oder gestohlene Gegenstände ersetzt werden, gilt in der Basisvariante ein Ersatz zum Zeitwert, außer der Gegenstand war noch relativ neu (Richtwert: Zeitwert mindestens 40% vom Neuwert) – dann würde trotzdem der Neuwert ersetzt werden.
Um diese Unsicherheit in Bezug auf den Zeitwert zu vermeiden, bieten die meisten Versicherer eine generelle Entschädigung zum Neuwert als Vertragsoption an. Ausgenommen davon ist stets sogenannter „Boden- und Kellerkram“, der in Kellern, Dachböden oder Schuppen aufbewahrt wird. Im Vergleich Eigenheimversicherung auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie einen generellen Neuwertersatz haben möchten.
Reparaturen bzw. Instandsetzungen am Gebäude oder Geräten in Folge eines versicherten Schadens werden jedoch immer zu den tatsächlichen Kosten bezahlt – hier haben Sie auch ohne die Option des generellen Neuwertersatzes kein Risiko in Bezug auf den Zeitwert.
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