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Gliedertaxe

durchblicker Redaktion

1 min

In der Unfallversicherung wird der Maßstab für den Invaliditätsgrad als Gliedertaxe bezeichnet. In der Gliedertaxe werden für die oberen und unteren Gliedmaßen, beispielsweise für Arm, Hand, Daumen oder die Zehen, sowie für Organe wie Niere und Milz als auch für Sinne wie Augen oder das Gehör Prozentsätze festgelegt. Dabei kann die jeweilige Versicherung den konkreten Wert selbst bestimmen, wobei die vorgeschlagenen Richtwerte durch den VVO (Versicherungsverband Österreich) in der Regel nicht unterschritten werden. Zusätzlich kann die Versicherung einzelne Werte erhöhen, also beispielsweise den Prozentsatz für den Verlust der Sehkraft eines Auges von 35% (VVO) auf 50% anheben. Man spricht in diesem Fall von einer verbesserten Gliedertaxe.

Der Wert in der Gliedertaxe entspricht immer dem völligen (Funktions-)Verlust des definierten Körperteils. Der deutlich häufigere Fall einer teilweisen Einschränkung wird meist in einem Bruchteil angegeben, also z.B. ein Viertel des Beinwertes.

In den Ergebnisdetails bei unserem Versicherungsvergleich Unfallversicherung sehen Sie für jeden Anbieter exakt, welche Einzelpositionen und Werte in der Gliedertaxe jeweils vorgesehen sind.

Unfallversicherung

Bewertung außerhalb der Gliedertaxe

Zahlreiche unfallbedingte Verletzungen führen zu Einschränkungen, die nicht explizit in der Gliedertaxe geregelt sind. Ist z.B. das Knie dauerhaft eingeschränkt wird der Invaliditätsgrad als Teileinschränkung des übergeordneten Gliedes und seines Prozentsatzes, in diesem Beispiel also am Beinwert, bemessen. Wenn keine Entsprechung in der Gliedertaxe vorliegt (z.B. Schädigung des Gehirns, der Wirbelsäule oder des Herzmuskels), wird der Invaliditätsgrad im Verhältnis zur Gesamteinschränkung aller Fähigkeiten des Körpers festgelegt. Eine Einschätzung der Einschränkungen erfolgt durch einen ärztlichen Gutachter anhand standardisierter Vorgaben.

Die Details beim Vergleichsergebnis unseres Unfallversicherungsrechners zeigen Ihnen an, was die einzelnen Anbieter jeweils in der Gliedertaxe regeln und welche Beeinträchtigungen außerhalb der Gliedertaxe bewertet würden.

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