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Unfall - Defintion

durchblicker Redaktion

1 min

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Ereignis muss plötzlich eintreten, das heißt dieses muss unvorhergesehen geschehen und demnach nicht abwendbar sein. Durch die Einschränkung auf die Einwirkung von außen werden Ereignisse im Inneren der Person (z.B. Blutungen an inneren Organen) nicht als Unfall verstanden. Unfreiwillig ist das Ereignis, sofern die Person den Gesundheitsschaden nicht vorsätzlich herbeiführt.

Üblicherweise erweitern die Versicherer den Unfallbegriff um bestimmte Ereignisse und erhöhen damit den Deckungsumfang der Unfallversicherung. Der Definition entsprechend können außerdem nur Körperschäden Folgen eines Unfallereignisses sein. Sachschäden sind keine Unfallfolgen im Sinne der Unfallversicherung.

Im Vergleichsrechner Unfallversicherung auf durchblicker können Sie in den Details zum Vergleichsergebnis sehen, welche Ereignisse die einzelnen Anbieter jeweils versichern.

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