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Schadenersatzansprüche Dritter (Definition)

durchblicker Redaktion

Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen Sie stellen. Sie überprüft auch, in wie weit Forderungen von Dritten berechtigt sind und in welcher Höhe sie anerkannt werden.

Schadenersatzansprüche setzen ein Verschulden voraus – dazu reicht bereits ein leicht fahrlässiges Verschulden. Darüber können die Ansichten naturgemäß auseinander gehen. Deshalb deckt die Versicherung nicht nur den Schadenersatz selbst, sondern auch die Kosten rund um Feststellung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel im Zuge eines Gerichtsverfahrens. Das tut die Versicherung nicht zuletzt im eigenen Interesse, um Schadenzahlungen zu vermeiden. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Versicherung entscheiden kann, ob sie einen Schadenersatzanspruch gleich anerkennt oder darüber streiten möchte.

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