Die Art und Weise wie Sie Ihre Stromrechnung erhalten und bezahlen spielt bei der Auswahl des geeigneten Lieferanten ebenfalls eine Rolle – und diese ist nicht bei allen Stromlieferanten und Tarifen gleich. Im Strom Vergleich auf durchblicker geben Sie Ihre diesbezüglichen Präferenzen an, sodass die angezeigten Tarife und Preise zu Ihren Wünschen passen.
Stromrechnung
Als Privathaushalt mit Stromanschluss haben Sie stets zwei Vertragsbeziehungen – einen Netznutzungsvertrag und einen Stromliefervertrag. Wenn Sie bisher noch nie Ihren Anbieter gewechselt haben, ist Ihnen das möglicherweise noch gar nie aufgefallen, da Sie stets nur eine Rechnung von Ihrem Stromlieferanten bekommen. Damit das auch nach einem Anbieterwechsel so bleibt und Sie sich nicht um die doppelte Anzahl von Rechnungen kümmern müssen, verrechnen die meisten alternativen Anbieter ebenfalls die Netzgebühren mit und geben diese an den Netzbetreiber weiter.
Es gibt jedoch einzelne Anbieter, die diese Möglichkeit nicht vorsehen. Der Wechsel zu einem solchen Anbieter würde bedeuten, dass Sie in Zukunft Rechnungen von zwei Unternehmen bekommen, Ihrem Netzbetreiber sowie Ihrem Stromlieferanten. Im Strom Vergleich auf durchblicker haben Sie die Auswahlmöglichkeit, nur solche Anbieter aufscheinen zu lassen, welche die Gesamtrechnung aus einer Hand anbieten.
In Österreich haben Sie gemäß § 11 des Stromsystemnutzungsentgelte-Verordnung (StromNEV) grundsätzlich das Recht auf eine monatliche Abrechnung Ihres Stromverbrauchs.
Energieversorger müssen auf Wunsch des Kunden eine monatliche Rechnung zur Verfügung stellen, sofern ein geeigneter Zähler (z. B. ein Smart Meter) vorhanden ist, der eine entsprechende Verbrauchserfassung ermöglicht. Diese Regelung soll mehr Transparenz schaffen und ermöglichen, den eigenen Energieverbrauch besser zu kontrollieren und anzupassen.
Wie kann man das Recht auf eine monatliche Stromrechnung nutzen?
Um das Recht auf eine monatliche Stromrechnung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie schriftlich (per E-Mail oder Brief) bei Ihrem Energieversorger eine monatliche Abrechnung gemäß § 11 StromNEV anfordern. Dabei empfiehlt es sich, auch anzugeben, dass ein geeigneter Zähler (z. B. Smart Meter) vorhanden ist oder installiert werden kann.
Der Energieanbieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen – in der Regel ohne zusätzliche Kosten.
Elektronische Rechnung
Einzelne Anbieter gewähren einen Rabatt, wenn Sie auf die Zusendung der Stromrechnung per Post verzichten und diese nur in elektronischer Form per E-Mail erhalten. Daneben gibt es auch einzelne, günstige Tarife, die nur die Rechnungsstellung in elektronischer Form vorsehen. Im Strom Rechner auf durchblicker wählen Sie aus, ob eine elektronische Rechnung für Sie in Frage kommt. In diesem Fall stehen Ihnen alle günstigen Tarife zur Auswahl bzw. werden entsprechende Rabattmöglichkeiten gleich berücksichtig.
Rechnungsform (Papier oder elektronisch)
Neben der Zusendung Ihrer Stromrechnung per Post bieten einzelne Anbieter auch die Zusendung in elektronischer Form per E-Mail an. Üblicherweise gewähren diese Anbieter dafür einen zusätzlichen Rabatt. Daneben gibt es auch einzelne, günstige Tarife, die nur die Rechnungsstellung in elektronischer Form vorsehen. Im Strompreis Vergleich auf durchblicker wählen Sie aus, ob eine elektronische Rechnung für Sie in Frage kommt. In diesem Fall stehen Ihnen alle günstigen Tarife zur Auswahl bzw. werden entsprechende Rabattmöglichkeiten gleich berücksichtig.
Zahlungsfrequenz
Ihre Stromrechnung bezahlen Sie stets in Vorauszahlungen auf Basis Ihres geschätzten oder vergangenen Stromverbrauchs. Dabei sind jährliche, halbjährliche, vierteljährliche sowie ungefähr monatliche (10, 11 oder 12 Teilbeträge) Zahlungen üblich, wobei nicht jeder Anbieter alle Zahlungsfrequenzen anbietet. Für längere Vorauszahlungen (z.B. halbjährlich) bieten manche Anbieter zusätzliche Rabatte an. Einzelne, günstige Anbieter sehen teilweise nur längere Vorauszahlungen vor. Den besten Überblick erhalten Sie also, wenn Sie im Strom Preisvergleich auf durchblicker auswählen, dass für Sie Vorauszahlungen in größeren Abständen als 2 Monate in Frage kommen. Anbieter, die ausschließlich längere Vorauszahlungszeiträume vorsehen, werden Ihnen anderenfalls nicht angezeigt.
Zahlungsintervall
Ihre Stromrechnung bezahlen Sie stets in Vorauszahlungen auf Basis Ihres geschätzten oder vergangenen Stromverbrauchs. Dabei sind jährliche, halbjährliche, vierteljährliche sowie ungefähr monatliche (10, 11 oder 12 Teilbeträge) Zahlungen üblich, wobei nicht jeder Anbieter alle Zahlungsfrequenzen anbietet. Für längere Vorauszahlungen (z.B. halbjährlich) bieten manche Anbieter zusätzliche Rabatte an. Einzelne, günstige Anbieter sehen teilweise nur längere Vorauszahlungen vor. Den besten Überblick erhalten Sie also, wenn Sie im Strom Preisvergleich auf durchblicker auswählen, dass für Sie Vorauszahlungen in größeren Abständen als 2 Monate in Frage kommen. Anbieter, die ausschließlich längere Vorauszahlungszeiträume vorsehen, werden Ihnen anderenfalls nicht angezeigt.
Zahlweise – Bankeinzug vs. Zahlschein
In der Regel haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Stromrechnung per Zahlschein oder Bankeinzug begleichen. Aufgrund der administrativen Vereinfachung gewähren viele Anbieter einen (meist kleineren) Rabatt, wenn Sie einen Bankeinzugsauftrag erteilen. Unserer Einschätzung nach sollten Sie jene Zahlweise wählen, die für Sie angenehmer oder sympathischer ist, da die entsprechenden Rabatte meist eher gering ausfallen. Im Tarifrechner Strom auf durchblicker.at können Sie auswählen, welche Zahlweise Sie möchten - Stromkosten berechnen und den Stromanbieter Wechsel durchführen.
Weiterführende Informationen
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