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Schäden bei Verwandten

durchblicker Redaktion

Die private Haftpflichtversicherung deckt die Ansprüche fremder Personen, denen eine der versicherten Personen einen Schaden verursacht hat.

Schäden bei direkten Verwandten sind von diesem Versicherungsschutz jedoch nicht automatisch umfasst. Ein typisches Beispiel dafür: Ihr Kind beschädigt einen Einrichtungsgegenstand im Haus der Großeltern. Gerade wenn Sie Kinder haben oder auch sonst, wenn Sie intensiven Kontakt zu Ihren Eltern und/oder Geschwistern pflegen, können solche Fälle immer wieder vorkommen.

Die Haftpflichtversicherung kann bei den meisten Anbietern daher um diese Deckung erweitert werden. Im Versicherungsvergleich Eigenheim auf durchblicker können Sie auswählen, ob Schäden bei Verwandten in der Privathaftpflicht mit gedeckt sein sollen.

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