Gut zu wissen
Fristgerechte Kündigung & Auszahlung
Der Bausparvertrag läuft aus und Sie möchten Ihr Guthaben nun in Anspruch nehmen: hierfür ist die ordentliche Kündigung des Bausparvertrags notwendig, damit das Sparkapital an Sie ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass der Auszahlung des Bausparvertrags die Kündigung des Bausparvertrags vorhergeht.
In der Regel werden Sie von Ihrem Finanzberater von der entsprechenden Bausparkasse rechtzeitig vor Ablauf der Vertragszeit kontaktiert. Optionen, die nach Auslaufen des Bausparvertrags zur Verfügung stehen, werden besprochen – darunter fallen zum Beispiel:
Bausparvertrag kündigen – so funktioniert’s:
Die Kündigung des Bausparvertrags erfolgt schriftlich und muss folgende Angaben enthalten:
Die meisten Bausparkassen stellen auch Kündigungsformulare zur Verfügung, wo die entsprechenden Daten zu Bausparvertrag, Person & Konto nur noch eingetragen werden müssen:
Vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags
Der Bausparvertrag kann auch vor der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung kann aber wesentliche Nachteile bringen:
Wie hoch die Kündigungsspesen und die Zinsrückrechnung ausfallen, kann je nach Anbieter und Details in Ihrem Bausparvertrag variieren. Der Verlust der Bausparprämie hingegen entfällt, wenn Sie das Sparguthaben für folgende Zwecke verwenden:
Die widmungsmäßigen Verwendungszwecke sind gesetzlich geregelt.
durchblicker - Tipp
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