Gas anmelden oder ummelden
Ob Umzug oder einfach nur Gasvertrag auf anderen Namen umschreiben lassen: nutzen Sie bei der Gas An- oder Ummeldung auch den Gasanbietervergleich:- Online Anbieter vergleichen
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- In 3 Minuten zum Gasvertrag
So funktioniert's
Gasanmeldung in 3 Schritten
Gasanbieter finden
Um einen passenden Gasanbieter für die neue Wohnung oder das neue Haus mit bestehendem Gasanschluss zu finden, können Sie einen kostenlosen online Anbieter-Vergleich nutzen.Gasvertrag abschließen
Wählen Sie aus dem Vergleichsergebnis den gewünschten Anbieter aus – Sie können den Gasvertrag direkt online in wenigen Schritten abschließen.Netznutzungsvertrag abschließen
Sobald Sie Ihren Gasliefervertrag haben, fordern Sie den Netznutzungsvertrag beim lokalen Netzbetreiber an.
Netzzutritt beantragen
Diesen beantragen Sie beim lokalen Netzbetreiber.Gasanbieter vergleichen
Auch bei einem neuen Gasanschluss lohnt sich der online Anbieter Vergleich, um einen passenden Tarif zu finden.Gasliefervertrag abschließen
Sie können den gewünschten Anbieter auswählen und einfach in wenigen Minuten online den Gasvertrag abschließen.Netznutzungsvertrag abschließen
Sobald Sie Ihren Gasliefervertrag haben, können Sie den Netznutzungsvertrag bei Ihrem Netzbetreiber anfordern.
durchblicker - Tipp
Um Gas anzumelden oder umzumelden, benötigen Sie grundsätzlich zwei Verträge: einen Gasliefervertrag mit einem Gaslieferanten und einen Netznutzungsvertrag beim Netzbetreiber. Den Gaslieferanten können Sie in Österreich frei wählen, Ihr Netzbetreiber ist fix vorgegeben und richtet sich nach der zu beliefernden Adresse.
Achtung beim Netznutzungsvertrag: meistens bieten Netzbetreiber auch gleich einen Gasliefervertrag beim regionalen Gasanbieter an – das muss aber nicht immer der günstigste Tarif sein. Daher: prüfen Sie alternative Gasanbieter für die Entscheidung, wer Sie mit Gas beliefern soll und achten Sie beim Netznutzungsvertrag darauf, auch nur einen Vertrag für die Netznutzung zu unterschreiben.
Gut zu wissen
Gas anmelden: Was brauche ich?
Die folgenden Informationen sollten Sie im Idealfall bereithalten, wenn Sie einen Gasvertrag oder Netznutzungsvertrag abschließen:
Ihren ungefähren Jahresverbrauch an Gas. Dazu können Sie unseren Assistenten im Gas-Vergleichsrechner verwenden, der einen Gasverbrauch entsprechend der Wohnfläche kalkuliert oder – falls vorhanden – den Verbrauch früherer Jahresabrechnungen heranziehen.
Ihre Zählpunktbezeichnung. Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung beginnt stets mit AT. Sie befindet sich entweder auf früheren Jahresabrechnungen oder Sie können sie beim Netzbetreiber erfahren. Im durchblicker online Abschluss für Ihren Gasvertrag können Sie die Zählpunktbezeichnung auch später nachreichen, wenn Sie diese gerade nicht zur Hand haben.
Falls Sie Ihren Gasanbieter wechseln, den Namen des bestehenden Lieferanten und die Tarifbezeichnung. So können die durchblicker Expert:innen Ihren Altvertrag – wenn gewünscht – kündigen und alles für den Wechsel zum neuen Anbieter in die Wege leiten.
Gas an- oder ummelden in Wien
Wählen Sie im online Vergleich einen Gasanbieter aus, der Sie zukünftig in Ihrer (neuen) Wohnung oder Ihrem (neuem) Haus mit Gas beliefern soll. Sobald Sie Ihren Gaslieferanten gewählt haben, kontaktieren Sie den zuständigen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber für Wien ist die Wiener Netze GmbH.
Gas an- oder ummelden in Graz
Sie ziehen um und wollen Graz Gas an- oder ummelden? Nutzen Sie den online Gasanbieter Vergleich, um einen günstigen Gaslieferanten zu finden. Sie können den Gasliefervertrag einfach online abschließen. Kontaktieren Sie nach Abschluss des Gasvertrags den Netzbetreiber für den Netznutzungsvertrag. Der Netzbetreiber für Graz ist die Stromnetz Graz GmbH & Co KG.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Gas anmelden beim Umzug
Wenn Sie in eine Wohnung oder in ein bereits gebautes Haus umziehen, ist – sofern die Wohnung oder das Haus mit Gas beheizt wird – in der Regel ein Gasanschluss (Netzanschluss) vorhanden. Der Netznutzungsvertrag läuft vermutlich auf den Namen des Vormieters oder den Bauträger/Eigentümer. Eventuell gibt es auch einen Gasliefervertrag, den Sie theoretisch vom Vormieter bzw. Vorbesitzer übernehmen könnten: es empfiehlt sich aber einen aktuellen Anbietervergleich zu machen um einen günstigen Gasanbieter zu finden und so von Anfang im neuen Heim bei den Fixkosten zu sparen.
Den Gaslieferanten können Sie frei auswählen, zum Beispiel im online Vergleichsrechner. Der Netzbetreiber ist örtlich fix vorgegeben. Und so funktioniert die Gasanmeldung beim Umzug Schritt-für-Schritt:
Am besten setzen Sie sich mit dem Vormieter bzw. Vorbesitzer der Wohnung / des Hauses in Verbindung und lassen sich genaue Auskünfte über den bestehenden Gasliefervertrag und Netznutzungsvertrag geben. Falls Sie einen guten Draht zu Ihrem Vormieter haben, fragen Sie nach einer Kopie der letzten Jahresgasabrechnung an. Das kann Ihnen helfen, den Jahresverbrauch beim Umzug in Ihre neue Wohnung besser abzuschätzen und die Zählpunktbezeichnung in Erfahrung zu bringen.
Nutzen Sie den breiten Gas-Vergleich auf durchblicker.at, um gleich von Beginn an den optimalen Gasanbieter beim Umzug in die neue Wohnung zu wählen. Die online Gasanmeldung für Ihren zukünftigen Gaslieferanten ist in wenigen Minuten erledigt.
Unabhängig vom Gasliefervertrag sollten Sie einen neuen Netznutzungsvertrag beim Netzbetreiber anfordern oder den Netznutzungsvertrag Ihres Vorgängers übernehmen, sofern einer vorhanden ist.
Kontaktieren Sie dazu den Netzbetreiber und informieren ihn über Bewohnerwechsel, Vertragsübergang und neu gewählten Energielieferanten. Beachten Sie dabei unbedingt, mit dem Netzbetreiber nur einen Netznutzungsvertrag abzuschließen! Denn oftmals treten Netzbetreiber auch als Gaslieferanten auf und bieten Ihnen in der Praxis gleich beide Verträge an. Der separat abgeschlossene Gasliefervertrag mit einem möglicherweise günstigeren Anbieter könnte dadurch hinfällig werden.
Praktische Tipps zu Strom & Gas ummelden:
Zählerstand am Tag der Vertragskündigung des alten Vertrags notieren: so haben Sie eine bessere Kontrolle, wenn es um die angegebenen Verbrauchswerte bei der Endabrechnung Ihres alten Strom- bzw. Gaslieferanten geht.
Beim Umzug: Zählerstände für Strom und Gas am Tag des Einzugs ablesen und aufschreiben – immerhin wollen Sie nur den Strom- bzw. Gasverbrauch bezahlen, den Sie auch verursacht haben und nicht jenen des Vormieters – so können Sie die Angaben auf der Jahresrechnung und auf dem Netznutzungsvertrag gegenprüfen.
Abschätzung des Jahresverbrauchs: es kann durchaus schwierig sein, den Jahresverbrauch für einen neue Wohnung oder Haus einzuschätzen. Wenn es einen guten Kontakt zu den Vorbewohnern gibt, dann bitten Sie diese um eine Kopie der letzten Jahresabrechnung für Strom & Gas – so erhalten Sie einen besseren Schätzwert für den Jahresverbrauch und auch gleich die Zählpunktbezeichnung für den Strom- und Gasanschluss. Achtung: die Zählpunktbezeichnung für Strom unterscheidet sich von jener für den Gasanschluss!
Netzbetreiber Österreich im Überblick
Netzgebiet | Netzbetreiber | Telefonischer Kontakt |
---|---|---|
Wien | Wiener Netze GmbH | 05 012 810 100 |
Niederösterreich | Netz Niederösterreich GmbH | 02 236 201 207 0 |
Oberösterreich | Netz Oberösterreich GmbH | 05 907 0 |
Linz | Linz Netz GmbH | 07 323 403-9050 |
Salzburg | Salzburg Netz GmbH | 08 006 606 61 |
Tirol | Tinetz-Tiroler Netze GmbH | 05 070 819 0 |
Innsbruck | Innsbrucker Kommunalbetriebe AG | 08 005 005 02 |
Vorarlberg | Vorarlberger Energienetze GmbH | 05 574 902 00 |
Burgenland | Netz Burgenland GmbH | 05 779 00 |
Steiermark | Energienetze Steiermark GmbH | 03 169 055 5 |
Graz | Stromnetz Graz GmbH & Co KG | 03 169 395 179 7 |
Kärnten | KNG-Kärnten Netz GmbH | 05 052 50 |
Klagenfurt | Energie Klagenfurt GmbH | 04 635 214 00 |
Wissenswertes zum Gasanschluss
Häufige Fragen zur Gas Anmeldung & Ummeldung
Wie kann ich den Jahresverbrauch für Gas ermitteln?
Sie können den Jahresverbrauch auf unterschiedliche Varianten ermitteln:
- Vormieter / Vorbewohner, wenn möglich zum jährlichen Jahresverbrauch befragen
- Gasverbrauchsassistent im durchblicker Rechner verwenden
Was tun, wenn ich keine Zählpunktbezeichnung habe?
Die Zählpunktbezeichnung identifiziert eindeutig Ihre Gasverbrauchsstelle. Anhand dieser Nummer kann nachvollzogen werden, wie viel Gas Sie verbrauchen. Haben Sie zum Zeitpunkt des Gasvergleichs die Zählpunktbezeichnung nicht bei der Hand, können Sie dennoch einen Gasliefervertrag abschließen und die Zählpunktbezeichnung später nachreichen.
Wo finde ich die Zählpunktbezeichnung?
Die Zählpunktbezeichnung können Sie auf unterschiedliche Varianten herausfinden:
- Die Zählpunktbezeichnung wird auf der Jahres-Gasrechnung angeführt. Wenn möglich, bitten Sie die Vormieter / Vorbewohner um eine Kopie der letzten Gasrechnung. So haben Sie alle notwendigen Informationen zum Gas Ummelden in der Hand
- Auch auf dem Netznutzungsvertrag ist die Zählpunktbezeichnung angeführt.
- Kontaktieren Sie den Netzbetreiber – dieser kann Ihnen die Zählpunktbezeichnung auch telefonisch mitteilen.
Was bedeutet „Rechnung aus einer Hand"?
Sie schließen beim Gas anmelden oder ummelden immer zwei Verträge ab:
- Einen Gasliefervertrag mit Ihrem Gasanbieter
- Einen Netznutzungsvertrag mit Ihrem Netzbetreiber
Daher würden Sie auch zwei Rechnungen erhalten, eine für die Gaslieferung und eine für die Netznutzung. Wenn Sie nur eine „Gasrechnung“ erhalten möchten, können Sie im durchblicker Vergleich „Rechnung aus einer Hand“ auswählen – dann hebt Ihr Gasanbieter die Netznutzungsgebühren mit ein und liefert Sie an den Netzbetreiber ab.
Was ist der Unterschied zwischen Gasliefervertrag & Netznutzungsvertrag?
Der Gaslieferant ist jener Energieversorger, der Sie auch mit Gas beliefert. In Österreich können Sie selbst entscheiden, welcher Gasanbieter Sie mit Gas beliefern soll. Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung der Gasnetze zuständig. Je nach Gebiet gibt es einen fix vorgegebenen Netzbetreiber – dieser ist nicht frei wählbar. Rund ein Drittel der Gasrechnung entfällt auf die Netznutzung. Daher benötigen Sie einerseits einen Netznutzungsvertrag, um das Gasnetz benützen zu dürfen und einen Gasliefervertrag, um auch tatsächlich mit Gas beliefert zu werden.
Muss ich den Gasvertrag von Vormietern übernehmen?
Nein, den Gasliefervertrag müssen Sie nicht von Ihren Vormietern übernehmen, denn Sie können frei wählen, wer Ihr Gaslieferant sein soll.
Den Netznutzungsvertrag können Sie aber durchaus übernehmen, da Sie den Netzbetreiber nicht frei wählen können – dieser ist immer ortsabhängig fix vorgegeben. Kontaktieren Sie daher den Netzbetreiber und teilen Sie diesem mit, dass Sie umzugsbedingt den Netznutzungsvertrag Ihres Vormieters übernehmen möchten. Sie können Ihren Netzbetreiber auch darüber informieren, dass Sie bereits einen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, denn Netzbetreiber legen Ihnen auch gerne einen Gasliefervertrag bei, der üblicherweise nicht die günstigsten Gaslieferkonditionen enthält.
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