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Strom ummelden in Österreich

Strom im neuen Zuhause anmelden, in nur 3 Minuten und dabei noch Fixkosten optimieren:

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Einfach erklärt

Ich ziehe um, was ist beim Strom zu tun?

Bei einem Umzug ist viel zu erledigen, auch den Strom im neuen Zuhause anzumelden gehört dazu. Egal, ob Eigentumswohnung, eigenes Haus oder Mietwohnung – in Österreich können Sie Ihren Stromanbieter frei auswählen. Warum ist das wichtig? Es gibt über 60 Stromanbieter in Österreich, die unterschiedliche Stromtarife je nach Stromverbrauch und Wohnort anbieten. Der Vergleich und die richtige Anbieterwahl können mehrere hundert Euro sparen, bei höherem Stromverbrauch auch durchaus mehr. Daher lohnt sich der Vergleich der verschiedenen Angebote, um gleich von Beginn an bei den Strom Fixkosten zu sparen.

  • Wie kann ich die Stromtarife vergleichen?

    Mit durchblicker ist das Vergleichen der verfügbaren Angebote ganz einfach: mit dem online Rechner können Sie Stromanbieter und Tarife schnell vergleichen und auch gleich online Ihren Stromvertrag für Ihr neues Zuhause abschließen.

  • Strom ummelden – was ist wichtig?

    Damit beim Strom Ummelden alles glatt läuft, haben wir die wichtigsten Schritte & Tipps für Sie kurz zusammengefasst:

Szenario 1

Umzug mit bestehendem Stromanschluss

Ich ziehe in eine neue Wohnung oder Haus mit bestehendem Stromanschluss. Was ist zu tun?

Szenario 2

Umzug ohne bestehenden Stromanschluss

Ich ziehe in eine neue Wohnung oder Haus ohne bestehenden Stromanschluss. Was muss ich machen?

Wie geht es nach dem Stromabschluss über durchblicker weiter?

  • Nach dem Stromabschluss über durchblicker werden Sie von Ihrem gewählten Stromanbieter kontaktiert und über den Status Ihrer Ummeldung informiert.

  • Ihr neuer Stromanbieter informiert Sie auch darüber, ob eventuell noch Daten für die erfolgreiche Anmeldung ausständig sind (z.B. Zählpunktbezeichnung).

  • Kontaktieren Sie nach dem Stromabschluss auch Ihren zukünftigen Netzbetreiber. Informieren Sie den Netzbetreiber über die gewünschte Übernahme des Netznutzungsvertrages, wenn Sie den Strom bei einer Wohnung oder Haus mit bestehendem Netzanschluss durchführen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Strom Ummeldung

  • Sie können den Jahresverbrauch auf unterschiedliche Varianten ermitteln:

  • Die Zählpunktbezeichnung identifiziert eindeutig Ihre Stromverbrauchsstelle. Anhand dieser Nummer kann nachvollzogen werden, wie viel Strom Sie verbrauchen. Haben Sie zum Zeitpunkt des Stromvergleichs die Zählpunktbezeichnung nicht bei der Hand, können Sie dennoch einen Stromliefervertrag abschließen und die Zählpunktbezeichnung später nachreichen.

  • Die Zählpunktbezeichnung können Sie auf unterschiedliche Varianten herausfinden:

    • Die Zählpunktbezeichnung wird auf der Stromrechnung angeführt. Wenn möglich, bitten Sie die Vormieter / Vorbewohner um eine Kopie der letzten Stromrechnung. So haben Sie alle notwendigen Informationen zum Strom Ummelden in der Hand

    • Auch auf dem Netznutzungsvertrag ist die Zählpunktbezeichnung angeführt.

    • Kontaktieren Sie den Netzbetreiber – dieser kann Ihnen die Zählpunktbezeichnung auch telefonisch mitteilen.

  • Sie schließen beim Strom anmelden oder ummelden immer zwei Verträge ab:

    • Einen Stromliefervertrag mit Ihrem Stromanbieter

    • Einen Netznutzungsvertrag mit Ihrem Netzbetreiber

    Daher würden Sie auch zwei Rechnungen erhalten, eine für die Stromlieferung und eine für die Netznutzung. Wenn Sie nur eine „Stromrechnung“ erhalten möchten, können Sie im durchblicker Vergleich „Rechnung aus einer Hand“ auswählen – dann hebt Ihr Stromanbieter die Netznutzungsgebühren mit ein und liefert Sie an den Netzbetreiber ab.

  • Der Stromlieferant ist jener Energieversorger, der Sie auch mit Strom beliefert. In Österreich können Sie selbst entscheiden, welcher Stromanbieter Sie mit Strom beliefern soll. Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung der Stromnetze zuständig. Je nach Gebiet gibt es einen fix vorgegebenen Netzbetreiber – dieser ist nicht frei wählbar. Rund ein Drittel der Stromrechnung entfällt auf die Netznutzung. Daher benötigen Sie einerseits einen Netznutzungsvertrag, um das Stromnetz benützen zu dürfen und einen Stromliefervertrag, um auch tatsächlich mit Strom beliefert zu werden.

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