Sonderklasse im Einbettzimmer
In den meisten Fällen erfolgt die Unterbringung in der Sonderklasse im Krankenhaus in Zweibettzimmern. Bei Abschluss eines entsprechenden Tarifs oder Einschluss eines entsprechenden Zusatzbausteins gibt es jedoch Anspruch auf Unterbringung in einem Einbettzimmer. Vorraussetzung ist die entsprechende Verfügbarkeit eines Einbettzimmers. Ist diese nicht gegeben wird Ersatzweise ein Taggeld ausbezahlt.
Die Unterbringung in einem Einbettzimmer bietet neben einem erhöhten Komfort und Ruhe auch die nötige Privatsphäre, um vertrauliche oder sensible Telefonate zu führen.
Weiterführende Informationen:
- Annahmegarantie für Neugeborene
- Ersatzleistung bei Verzicht auf Sonderklasse
- Sonderklasse"
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
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