Rechnung bei Krankenversicherung einreichen
durchblicker Redaktion
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Für die Erstattung von Wahlarztrechnungen müssen diese bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Das kann entweder per Post oder bei vielen Anbietern auch bequem über ein Online-Portal oder eine App erledigt werden. Sie sollten Wahlarztrechnungen auf jeden Fall auch bei der Sozialversicherung einreichen, damit Sie von einer maximalen Kostenerstattung profitieren können.
Einreichen bei der Sozialversicherung
Bevor Wahlarztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden sollte zunächst eine Kostenerstattung seitens der Sozialversicherung beantragt werden. Das ist für einige Tarife Voraussetzung dafür, dass der Restbetrag vollständig von der Krankenversicherung ersetzt wird. Aber auch bei Tarifen die jedenfalls nur einen Teil der Kosten erstatten gibt es keinen Grund auf einen Kostenbeitrag seitens der Sozialversicherung zu verzichten.
Die Einreichung bei der Sozialversicherung ist in der Regel online im Portal der Sozialversicherung möglich, die Auszahlung erfolgt in diesem Fall oft binnen weniger Tage. Die Einreichung ist grundsätzlich immer auch per Post möglich. Die Bearbeitung und damit auch die Auszahlung dauern auf diesem Weg allerdings meist länger.
Einreichen beim Versicherer
Rechnungen und Honorarnoten können postalisch oder mitunter auch über Onlineportale oder Apps der Versicherer eingereicht werden. Dabei sollten ärztliche Verordnungen, Überweisungen und Leistungsnachweise der Sozialversicherung gleich mit eingereicht werden.
Worauf ist beim Einreichen zu achten?
Die Rechnung muss die persönlichen Daten der versicherten Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse) sowie Informationen zur durchgeführten Behandlung (Name des behandelnden Arztes, Diagnose, Aufstellung der erbrachten Leistungen sowie der Behandlungszeitraum) enthalten. Stellen Sie sicher, dass gemeinsam mit der Rechnung auch sämtliche relevanten Unterlagen eingereicht werden (Rezept, Leistungsnachweis der Sozialversicherung, Überweisung).
Wenn per Post eingereicht wird verlangen die Versicherer üblicherweise den Erstattungsnachweis der Krankenversicherung und Kopien der weiteren Unterlagen. Wird die Rechnung nicht zur Erstattung an die Sozialversicherung eingereicht muss diese jedoch im Regelfall im Original eingesandt werden.
Viele Kunden sammeln über das Jahr sämtliche Rechnungen und reichen Sie zum Jahresende ein, was zu einem erhöhten Aufkommen führt. Wenn auf eine rasche Bearbeitung Wert gelegt wird empfiehlt es sich daher eher periodisch während des Jahres einzureichen.
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