So funktioniert's
Schadensfall Sonderklasse Versicherung
Geplanter stationärer Aufenthalt
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt (z.B. geplante Operation, Entbindung) und holen Sie eine schriftliche Deckungszusage ein (=Kostendeckungsgarantie).Ungeplanter stationärer Aufenthalt
Wenn Sie auf Grund eines Notfalls im Krankenhaus aufgenommen werden, dann hat die medizinische Erstversorgung Vorrang. Sie können später mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten, um Ihre Sonderklasse-Optionen für das Krankenhaus abzuklären.Stationärer Aufenthalt im Ausland
Ist ein Krankenhausaufenthalt im Ausland geplant, dann holen Sie auch hier vorher eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt sollten Sie Ihre Versicherung umgehend kontaktieren, um die weiter Vorgehensweise abzuklären.
So funktioniert's
Schadensfall Wahlarzt Versicherung
So funktioniert die Erstattung von Wahlarztrechnungen:
1. Rechnung an Sozialversicherung
Reichen Sie Ihre Wahlarztrechnung(en) auf jeden Fall bei der Sozialversicherung ein – so können Sie von einer maximalen Kostenerstattung profitieren.2. Rechnung an Versicherung
Übermitteln Sie die Wahlarztrechnung an Ihre Versicherung (z.B. per Post). Bei vielen Anbietern können die Rechnungen auch über eigene Online-Portale oder via App eingereicht werden.
Wissenswertes zur privaten Krankenversicherung
Häufige Fragen
Wenn Sie eine Wahlarzt-Versicherung haben, dann beachten Sie folgendes Vorgehen für das Einreichen der Rechnungen:
1. Reichen Sie die Wahlarzt-Rechnung bei der Sozialversicherung ein. Bei einigen Versicherungen wird ein Einreichen der Rechnung(en) bei der Sozialversicherung vorausgesetzt, um weitere Leistungen zu erbringen. Das Einreichen bei der Sozialversicherung ist postalisch oder über das online Portal möglich.
2. Reichen Sie die Wahlarzt-Rechnung(en) bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Für eine schnellere Abwicklung schicken Sie am besten auch sämtliche Verordnungen, Überweisungen, Leistungsnachweise, etc. gleich mit. Auch hier ist eine Einreichung per Post möglich, aber viele Versicherer bieten praktische online Services zum Einreichen der relevanten Dokumente an.
Wenn ein geplanter Krankenhausaufenthalt bevorsteht, dann setzen Sie sich vor dem Aufenthaltstermin mit der Versicherung in Verbindung. Holen Sie eine schriftliche Deckungszusage seitens Ihrer Versicherung ein. Die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt werden dann direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus verrechnet. Sollte ein Selbstbehalt vereinbart sein, dann wird dieser nach der Direktverrechnung in Rechnung gestellt.
Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt steht die medizinische Erstversorgung an erster Stelle. Sie können mit Ihrer Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt in Kontakt treten, um Ihre Sonderklasse-Optionen für das Krankenhaus, in dem Sie versorgt werden, abzuklären.
Die Schadensmeldung im Zuge der Krankenversicherung kann vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen eingereicht werden. Wenn das nicht möglich ist, kann die Versicherungsleistung auch von einer nicht mitversicherten Person eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Naheverhältnis der beiden Personen (z.B. Eltern, Geschwister, etc.) der Versicherung mitgeteilt wird.
durchblicker - Tipp
Haben Sie Fragen zur Schadensmeldung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Schadensabwicklung im Zuge der privaten Krankenversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie natürlich bei Ihren Anliegen. Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr).
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