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Schäden im Haushalt von Verwandten

durchblicker Redaktion

Grundsätzlich sind Schäden, welche im Bereich der Haftpflichtversicherung einem nahen Angehörigen zugefügt werden, von der Leistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben bzw. die in der gleichen Haftpflichtversicherung versichert sind.

Als nahe Angehörige gelten:

  • (Ehe)-Partner, Lebensgefährte,

  • Kinder, Enkelkinder

  • Eltern, Großeltern

  • Schwiegereltern, Stiefeltern

  • Pflegeeltern, Pflegekinder

Allerdings gibt es die Möglichkeit eines erweiterten Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtvesicherung: Gegen eine Mehrprämie können solche Ansprüche von Verwandten mitversichert werden – davon ausgenommen sind jedoch immer Ansprüche zwischen im gleichen Vertrag mitversicherten Personen.

In dem Vergleichsrechner auf durchblicker.at können Sie unter dem Punkt „Versicherungsschutz im Detail selbst festlegen“ Schäden bei Verwandten in Ihren Vertrag hinein optieren.

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