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Verhalten im Versicherungsfall

durchblicker Redaktion

4 min

Sie möchten einen geplanten Krankenhausaufenthalt in der Sonderklasse verbringen? Wie verhält man sich am besten, wenn ein Unfall im Krankenhaus endet? Was ist zu tun, damit Sie die Kosten für eine Behandlung beim Wahlarzt von der Versicherung rasch erstattet bekommen? Hier erfahren Sie, wie Sie im Leistungsfall am besten vorgehen.

Was tun bei Krankenhausaufenthalt?

Ein Aufenthalt in einem Krankenhaus ist gewiss nicht das schönste im Leben. In der Sonderklasse gestaltet sich dieser aber doch angenehmer. Sie genießen nicht nur den Komfort eines Hotels, sondern können auch frei wählen von welchem Arzt Sie behandelt werden wollen. In den meisten Fällen kümmert sich die Versicherung um alle Formalitäten und Sie können sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren. Es gibt allerdings auch ein paar Dinge zu beachten, damit es nicht zu ungeplanten Kosten kommt. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einem Krankenhausaufenthalt achten müssen, egal ob geplant, ungeplant, im Inland oder im Ausland.

Geplante stationäre Eingriffe

Bei einem geplanten Eingriff, der einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert, treten Sie vor Ihrem Aufnahmetermin mit Ihrem Krankenversicherer in Kontakt und holen Sie eine schriftliche Deckungszusage ein. So kann es keine Zweifel geben, ob für die geplante Behandlung im Wunschkrankenhaus eine Kostendeckungsgarantie besteht. Die Kostendeckungsgarantie sorgt auch für die reibungslose Bearbeitung des Auftrags zur Direktverrechnung, den Sie dem Krankenhaus erteilen. Sie müssen dann nicht in Vorkasse gehen und können Sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Sollte ein Selbstbehalt für stationäre Krankenhausbehandlungen vereinbart worden sein, wird Ihnen dieser, wenn eine Direktverrechnung erfolgt ist, nachträglich von Ihrer Versicherung in Rechnung gestellt.

Krankenhausaufenthalt nach Unfall

Wenn Sie nach einem Unfall oder aus sonstigen Gründen als Akut- oder Notfall in ein Krankenhaus aufgenommen werden, sollte die medizinische Erstversorgung Priorität haben. Auf diese darf eine Sonderklasseversicherung keinen Einfluss haben. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob Sie die Sonderklasse in Anspruch nehmen möchten oder die Auszahlung eines Ersatzgeldes bevorzugen. So vermeiden Sie es auch in die Sonderklasse aufgenommen zu werden obwohl kein gedeckter Versicherungsfall vorliegt oder Sie sich nicht in einem Vertragskrankenhaus des Versicherers befinden und damit keine Kostendeckungsgarantie besteht.

Krankenversicherung

Krankenhausaufenthalt im Ausland

Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt im Ausland sollten Sie unbedingt eine schriftliche Deckungszusage einholen. In den meisten Fällen wird diese innerhalb Europas und in öffentlichen Krankenhäusern gewährt. Nur in Ausnahmefällen oder mit entsprechenden Zusatzprodukten gibt es Kostendeckung in sonstigen Krankenhäusern in Europa beziehungsweise weltweit.

Sollte es sich um eine ungeplante stationäre Aufnahme ins Krankenhaus handeln (z.B. bei einem Unfall) sollten Sie Ihren Krankenversicherer ebenfalls ehestmöglich kontaktieren um die weitere Vorgangsweise abzuklären. Bei einer voreiligen Aufnahme in eine Sonder- oder Privatklasse können sonst hohe Kosten auf Sie zukommen.

Ersatzleistung bei Verzicht auf Sonderklasse

Im Versicherungsfall können Sie sich dafür entscheiden, auf die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung zu verzichten. Sie lassen sich in diesem Fall regulär auf der allgemeinen Klasse behandeln und erhalten dafür pro Tag stationären Aufenthalts ein Ersatzgeld ausbezahlt.

Beachten Sie dabei aber, dass das Ersatzgeld sämtliche Leistungen ersetzt. Sie verzichten damit beispielsweise auch auf die freie Arztwahl im Krankenhaus,und müssen einen etwaigen Verpflegungskostenbeitrag selbst entrichten.

Dennoch kann der Verzicht auf die Sonderklasse durchaus in Ihrem Interesse sein, wenn es sich beispielsweise um einen kleinen Eingriff mit kurzem Aufenthalt handelt und Sie für die Behandlung auf der Sonderklasse einen tariflichen Selbstbehalt leisten müssten.

Entbindung

Vor einer Entbindung sollten Sie eine schriftliche Deckungszusage des Krankenversicherers einholen. Das ist bei Verträgen die noch nicht lange bestehen von besonderer Bedeutung, weil für eine Entbindung eine sehr lange Wartezeit von üblicherweise 9 Monaten gilt. Mit der Deckungszusage ist die Verrechnung sichergestellt und Sie können Ihrem Geburtstermin entspannt entgegenblicken.

Sollten Sie eine Hausgeburt planen oder die Sonderklasse aus anderen Gründen nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich stattdessen eine Geburtskostenpauschale auszahlen lassen. Diese ersetzt alle anderen Leistungen.

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