Kinder können alleine oder gemeinsam mit weiteren erwachsenen Familienmitgliedern im selben Haushalt versichert werden. Als Kinder gelten im Sinne der Krankenversicherung jene Personen, die das vom Versicherer festgelegte Erwachsenenalter (üblicherweise 18 – 20 Jahre) noch nicht erreicht haben.
Für versicherte Kinder wird nur eine stark reduzierte Prämie fällig, die keiner Staffelung nach dem Alter unterliegt. Mit Erreichen des Erwachsenenalters werden versicherte Kinder automatisch auf die zu diesem Zeitpunkt gültige Erwachsenenprämie umgestellt. In den meisten Fällen stellt das eine deutliche Erhöhung der Prämie dar. Dabei ist auch speziell zu beachten, dass eine Leistung für Schwangerschaft und Entbindung erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen kann.
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