Bitte aktivieren Sie Javascript!
Sie verwenden einen alten Browser. Um alle durchblicker Funktionalitäten zu nutzen verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser zB. Microsoft Edge

01 / 30 60 900

Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr

Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Was tun bei Vorerkrankungen?

durchblicker Redaktion

1 min

Das Bestehen einer Vorerkrankung steht dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht zwingend entgegen. In einigen Fällen kann ein Vertrag zustandekommen, wenn die bestehende Erkrankung durch einen Leistungsausschluss oder einen entsprechenden Prämienzuschlag berücksichtigt wurde. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend gründliche Gesundheitsprüfung.

Grundsätzlich gelten die folgenden Punkte für jede Antragstellung, bei bestehenden Erkrankungen sind sie jedoch besonders wichtig:

  • Sämtliche geforderten Angaben zum Gesundheitszustand müssen wahrheitsgemäß und in umfassender Weise gemacht werden. Unter keinen Umständen dürfen Aspekte verschwiegen oder beschönigt werden. Andernfalls kann der Versicherer auch rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.

  • Bereits vorhandene Atteste sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden um Verzögerungen bei der Gesundheitsprüfung möglichst zu vermeiden.

  • Der Versicherer kann zur Risikoprüfung zusätzliche ärztliche Untersuchungen verlangen. Die Kosten für diese Untersuchungen sind in aller Regel vom Antragsteller selbst zu tragen.

Wird der Vertrag mit Prämienaufschlag angenommen besteht vollumfassender Versicherungsschutz, es ist aber eine höhere Prämie zu zahlen als das bei einem gesunden Antragsteller der Fall wäre. Bei einem Leistungsauschluss werden bestimmte Behandlungen oder Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Krankenversicherung
Erhalten Sie auch zukünftig aktuelle & einfache Tipps zum Fixkosten senken
  • Monatliche Spartipps von den durchblicker Expert:innen
  • Aktuelle Markt-Entwicklungen & Sparpotenziale verlässlich im Postfach

Das könnte Sie auch interessieren

Aktuelle News und Beiträge aus unserem Blog