Der Einschluss von Unfällen in Folge eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls ist eine genauere Unterkategorie der gedeckten Bewusstseinsstörungen bei manchen Versicherern. Neben Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache übernehmen einige wenige Versicherer auch Gesundheitsschäden aufgrund von Herzinfarkten, die sich unmittelbar auf ein Unfallereignis zurückführen lassen.
Der Herzinfarkt als Unfallfolge ist ein seltener Sonderfall, dessen Deckung Sie in den Tarifdetails der Versicherer im Rahmen des Unfallversicherung-Vergleich auf durchblicker.at einsehen können.
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