Sie möchten Ihre bestehende Unfallversicherung kündigen? Dabei gibt es bestimmte Fristen und Termine - zusätzlich ist die vereinbarte Vertragslaufzeit entscheidend, ob eine Kündigung möglich ist und ob es eventuelle Rabattrückforderungen geben kann.
Zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr
Sie können Ihren Unfallversicherungs-Vertrag immer zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und danach jährlich kündigen. Die Kündigung sollte spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen (jährlichen) Ablaufdatum bei Ihrem Anbieter eingehen. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.
Wenn Sie Ihre Versicherung über den Unfallversicherungsvergleich auf durchblicker abschließen, klären wir gerne Ihre Kündigungsmöglichkeiten und beraten Sie in Hinblick auf eine vernünftige Entscheidung.
Ab dem 3. Jahr bei längeren Verträgen
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren, kann er dennoch nach Ablauf von 3 Jahren (und danach jährlich) gekündigt werden – das ist gesetzlich festgelegt. Die Kündigung sollte schriftlich und bis zu 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag erfolgen.
Kündigen Sie auf diese Weise einen Vertrag, der ursprünglich eine längere Laufzeit hatte, kann es allerdings zur anteiligen Rückverrechnung von Laufzeitrabatten kommen.
Vorsicht bei gewährten Dauerrabatten
Kündigen Sie nach 3 Jahren bei einer ursprünglich längeren Vertragslaufzeit, kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, für die Dauer von Kündigung bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende, den Rabatt anteilsmäßig zurück zu fordern, der für die längere Vertragslaufzeit gewährt wurde. Beachten Sie, dass eine Kündigung vor allem zur Mitte der ursprünglich vereinbarten Laufzeit dadurch kostspielig sein kann.
Wenn Sie über den Vergleich Unfallversicherung auf durchblicker eine neue Unfallversicherung abschließen, kümmern wir uns gerne sowohl um die Abklärung einer allfälligen Dauerrabatt-Rückforderung als auch um alle weiteren Formalitäten rund um die Kündigung Ihres Vorvertrags.
Nach einem Schadensfall
Im Schadensfall gibt es unter gewissen Voraussetzungen sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer die Möglichkeit, den Unfallversicherungs-Vertrag zu kündigen. Diese Voraussetzungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages.
Im Zuge eines Vertragsabschlusses über den Vergleichsrechner Unfallversicherung auf durchblicker klären wir diese Kündigungsmöglichkeiten gerne für Sie.
Weiterführende Informationen
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