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Unfallversicherung vs. Krankenversicherung

durchblicker Redaktion

1 min

Sowohl die private Unfallversicherung als auch die private Krankenversicherung können Leistungen erbringen, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Art und Zweck der Leistungen unterscheiden sich jedoch deutlich.

Die Krankenversicherung deckt Kosten für die Behandlung von Unfallfolgen je nach versichertem Deckungsumfang im Spital und bei Wahlärzten. Ziel ist es, die Kosten für die Wiederherstellung des Gesundheitszustandes zu decken. Für eine Deckung ist die Beeinträchtigung der Gesundheit durch einen Unfall ausreichend, unabhängig davon, ob es zu einer dauernden Invalidität kommt.

Die Unfallversicherung leistet keinen Beitrag zu den Behandlungskosten sondern bietet finanzielle Absicherung für eine dauernde Invalidität die durch einen Unfall verursacht wurde. Dies kann je nach Vertragsgestaltung in Form einer Einmalzahlung, einer Rente oder einer Kombination aus beiden geschehen. Wichtig ist, dass der bloße Unfall noch keinen Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung darstellt. Erst wenn aus dem Unfall eine dauernde Invalidität resultiert kommt es zu einer Leistung.

Für einen umfassenden Versicherungsschutz lohnt es also, eine Krankenversicherung mit einer Unfallversicherung zu ergänzen.

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