Bei besonders schweren Verletzungen zahlen einige Versicherer einen Teil der Einmalleistung bei Dauerinvalidität sofort an die versicherte Person aus. Zu diesen Verletzungen gehören z.B. eine Querschnittslähmung, die Amputation einer Gliedmaße oder die beidseitige Erblindung.
Zum Teil wird die Summe auch bei Mehrfachfrakturen von großen Knochen (z.B. Oberschenkel und Unterarm) ausbezahlt, selbst wenn die versicherte Person wieder vollständig genesen kann.
Die Tarifdetails in unserem Rechner Unfallversicherung geben Aufschluss darüber, was die einzelnen Versicherer in diesem Fall vorsehen.
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