Grunderwerbsteuer in Österreich
- Kurze Definition: die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten beim Kauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks
- Der aktuelle Grunderwerbsteuersatz liegt bei 3,5% - es gibt aber auch ermäßigte Stufentarife
- Die Grunderwerbsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer – diese wird von der Gemeinde jährlich eingehoben

Einfach erklärt
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist ein Teil der Kaufnebenkosten beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Der allgemeine Steuersatz beträgt 3,5% der Bemessungsgrundlage. Im Falle eines Immobilienkaufs ist der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage. Anzuwenden ist die Grunderwerbsteuer (GrESt) bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb von inländischen Grundstücken, wobei unter Grundstücke folgende Objekte fallen:
Grund & Boden
Gebäude
der Zuwachs (Pflanzen, Tiere) & das Zubehör (z.B. Geschäftseinrichtung)
Baurecht
Bauten auf fremden Grund (z.B. Superädifikate)
Bei der Grunderwerbsteuer kann auch ein Stufentarif zum Tragen kommen – dieser kommt zur Anwendung, wenn es sich um einen unentgeltlichen Erwerb handelt oder einen Erwerb, der als unentgeltlich eingestuft wird.
Wichtig ist auch, dass die Grunderwerbsteuer dann fällig wird, wenn ein Verpflichtungsgeschäft wie ein Kauf oder ein Tausch zu Stande kommt. Die Eintragung ins Grundbuch ist für die Grunderwerbsteuer irrelevant, da diese eben mit dem Kaufvertrag oder dem Tauschvertrag für das Grundstück fällig wird.
Unterschiede im Überblick
Grunderwerbsteuer vs. Grundsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Immobilien- bzw. Grundstückskauf fällig. Die Grundsteuer hingegen wird von der Gemeinde eingehoben. Der Ertrag aus der Grundsteuer kommt auch zur Gänze der Gemeinde zu.
Unterschiede Grunderwerbsteuer & Grundsteuer:
Grunderwerbsteuer (GrESt) | Grundsteuer (GrSt) |
---|---|
Erwerbsteuer bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb von inländischen Grundstücken | Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz |
Einmalig fällig beim Zustandekommen eines Kaufvertrags, Tauschvertrags, etc. | Jährlich fällig, solange sich das Grundstück im Besitz befindet |
Aktueller Steuersatz: 3,5% | Höhe der Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz (max. 500%) |
Steuer wird an den Staat abgeführt | Steuer wird an die Gemeinde abgeführt |
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