Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Wien – was wird gefördert?
Auch in Wien werden unterschiedliche Förderungen zur Verfügung gestellt. Es gibt Objektförderungen zur Förderung von Neubauvorhaben oder der Sanierung von bestehenden Altbauten. Weiters werden Subjektförderungen zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten gewährt.
Im Überblick
Voraussetzungen für die Förderungen
Die Wohnbauförderung in Wien unterteilt sich in objektbezogene und subjektbezogene Förderungen. Während sich erstere auf die Errichtung von Neubau oder Kleingartenwohnhäusern sowie Sanierungsvorhaben bezieht, steht bei der Subjektförderung die Situation des Förderwerbers im Vordergrund: hier werden vor allem Jungfamilien beim Erwerb von Wohnraum in Wien unterstützt. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um für die jeweilige Förderung ansuchen zu können:
Objektförderung
Geförderter Neubau:
Familiengröße | förderbare Nutzfläche |
---|---|
1 Person | 50 m² |
2 Personen | 70 m² |
3 Personen | 85 m² |
4 Personen | 100 m² |
5 Personen | 115 m² |
6 Personen | 130 m² |
7 Personen | 145 m² |
8 Personen | 150 m² |
Bei Jungfamilien (kein Mitglied hat das 40. Lebensjahr vollendet) gilt: zusätzlich 15m², sofern 150m² nicht überschritten werden
Errichtung Kleinbaugarten(wohn)haus
Sanierung & Wohnbauverbesserung
Subjektförderung
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Eigenheimerrichtung
Förderhöhe beim Wohnbau in Wien
Die Verzinsung beim Förderungsdarlehen für Eigenheimerrichtung beträgt 1% der Darlehenssumme pro Jahr. Das Darlehen des Landes Wiens wird grundbücherlich besichert. Die Darlehenslaufzeit beginnt spätestens mit der Bauvollendungsmeldung. In den ersten 5 Jahren werden nur Zinsen bezahlt, ab dem 6 Jahr beginnt die Kapitalrückzahlung:
6.-10. Jahr | 2% der Darlehenssumme |
11.-15. Jahr | 3% |
16.-20. Jahr | 4% |
21.-25. Jahr | 5% |
26.-30. Jahr | 6% |
Einkommensgrenzen Wohnbau
Personen im Haushalt: | Einkommensgrenze Wohnungen mit Neubauförderung: Miete | Einkommensgrenze Wohnungen mit Neubauförderung: Eigentum | Einkommensgrenze für die altersgerechte Adaptierung von Wohnungen |
---|---|---|---|
1 Person | 57.600€ | 65.820€ | 41.140€ |
2 Personen | 85.830€ | 98.100€ | 61.310€ |
3 Personen | 97.130€ | 111.010€ | 69.380€ |
4 Personen | 108.420€ | 123.900€ | 77.440€ |
für jede weitere Person | 6.330€ | 7.230€ | 4.520€ |
Subjektförderung
Eigenmittelersatzdarlehen
Beim Einzug in eine geförderte Wohnung muss ein Betrag zu den Bau- und Grundkosten gezahlt werden. Die Stadt Wien unterstützt hier Haushalte mit geringem Einkommen mit einem Zuschuss in Form eines Eigenmittelersatzdarlehens. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5, 10 oder 20 Jahren und zwar halbjährlich mit einer 1%-igen Verzinsung.
Bei dem Eigenmittelersatzdarlehen der Stadt Wien handelt es sich um eine personenbezogene Förderung. Sollte beim Auszug aus der geförderten Wohnung der Darlehensbetrag noch nicht vollständig zurückbezahlt sein, dann muss der noch ausständige Betrag bezahlt werden, da dass Darlehen nicht auf eine andere Person übertragen werden kann.
Das Eigenmittelersatzdarlehen setzt sich aus der Baukostenförderung und der Grundkostenförderung zusammen. Bei der Baukostenförderung gibt es vier Förderstufen. Die Förderstufe ist wiederum abhängig vom Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Je höher das Einkommen, umso geringer die mögliche Förderung. Ein Antrag auf die Baukostenförderung kann gestellt werden, wenn das Jahresnettoeinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenzen:
Personen im Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | Jede weitere Person |
---|---|---|---|---|---|
Förderstufe 1 | 24.680€ | 36.780€ | 41.620€ | 46.460€ | 2.710€ |
Förderstufe 2 | 33.310€ | 49.650€ | 56.180€ | 62.720€ | 3.650€ |
Förderstufe 3 | 37.260€ | 55.350€ | 62.840€ | 70.150€ | 3.650€ |
Förderstufe 4 | 41.210€ | 61.420€ | 69.500€ | 77.580€ | 3.650€ |
Das angegebene Einkommen bezieht sich auf das Jahresnettoeinkommen des Haushalts.
Einkommensgrenzen - begünstigte Haushalte:
Für junge Familien bzw. begünstigte Personen in Wien gelten höhere Einkommensgrenzen. Konkret fallen darunter Jungfamilien, in denen kein Familienmitglied älter als 40 Jahre ist, sowie begünstigte Familien mit mindestens drei Kindern oder einem Familienmitglied mit Behinderung (Grad der Behinderung > 45%):
Personen im Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | Jede weitere Person |
---|---|---|---|---|---|
Förderstufe 1 | 26.740€ | 39.850€ | 45.090€ | 50.330€ | 2.930€ |
Förderstufe 2 | 36.090€ | 53.790€ | 60.870€ | 67.940€ | 3.950€ |
Förderstufe 3 | 40.370€ | 60.170€ | 68.080€ | 75.990€ | 3.950€ |
Förderstufe 4 | 44.650€ | 66.540€ | 75.300€ | 84.050€ | 3.950€ |
Das angegebene Einkommen bezieht sich auf das Jahresnettoeinkommen des Haushalts.
Die Höhe der Baukostenförderung ist abhängig von der Förderstufe:
Förderstufe | Höhe des Darlehens | Laufzeit des Darlehens |
---|---|---|
Förderstufe 1 | 12,5% | 20 Jahre |
Förderstufe 2 | 7,5% | 15 Jahre |
Förderstufe 3 | 5,0% | 10 Jahre |
Förderstufe 4 | 2,5% | 5 Jahre |
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Wien beantragen
Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 50 Gruppe Neubauförderung
Muthgasse 62
1190 Wien
Förderung beantragen
Bei der Neubauförderung können Sie den Förderantrag einfach online stellen. Wollen Sie ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen, dann ist ein Beratungstermin bei der Wohnbauberatung erforderlich.Ausbezahlung Förderung
Der bewilligte Zuschuss vom Land Wien wird bei Neubauvorhaben in höchstens 2 Teilbeträgen (je nach Baufortschritt) ausbezahlt, sofern die grundbücherliche Sicherstellung erfolgt ist.Rückzahlung
Die Rückzahlung der Neubauförderung beginnt nach Bauvollendung. Die Darlehenslaufzeit beträgt 30 Jahre.
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Häufige Fragen
Die Wohnbauförderung in Wien unterteilt sich in Objektförderung und Subjektförderung. Bei der Objektförderung wird Unterstützung in Form eines Landesdarlehens für die Errichtung eines Eigenheims, für Kleingartenhäuser oder für Sanierungsvorhaben geboten. Die Subjektförderung soll einkommensschwache Haushalte bei der Wohnraumfinanzierung unterstützen.
Die Wohnbauförderung in Wien wird für unterschiedliche Vorhaben angeboten:
Errichtung Neubau, Reihenhaus auf Eigengrund
Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf
Kleingartenhäuser
Sanierungsvorhaben
Eigenmittelersatzdarlehen für einkommensschwache Haushalte
Ja, die Wohnbauförderung in Wien erfolgt mittels eines Landesdarlehens. Je nach Förderungsobjekt können die Rückzahlkonditionen unterschiedlich ausfallen.
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