Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Oberösterreich – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnbauten zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in OÖ
Für eine Wohnbauförderung in Oberösterreich müssen Privatpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gebäudebezogene Voraussetzungen:
Personenbezogene Voraussetzungen:
Haushaltsgröße | Jahreseinkommen* |
---|---|
1 Person | 50.000 € |
2 Personen | 85.000 € |
Familie mit 2 Kinden | 100.000 € |
pro Person ohne Einkommen | 7.500 € |
bei Alimentationsverpflichtung pro Kind | 7.500 € |
*Brutto Jahreseinkommen abzüglich Werbungskosten und Lohnsteuer; Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen, Pflegegelder und Abfertigung zählen nicht zum Einkommen, Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld zählen zum Einkommen
Liegt das Haushaltseinkommen über den Einkommensgrenzen, dann wird die Höhe der Förderung prozentuell gekürzt.
Finanzielle Voraussetzungen:
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Fördervarianten im Überblick
Variante | Verzinsung | Laufzeit | Zuschuss |
---|---|---|---|
Variante A | variabel | 30 Jahre | |
Variante B | fix | 20 oder 25 Jahre | |
Variante C | - | einmaliger Zuschuss | i.H.v. 36% des Zuschusses zum geförderten Hypothekardarlehen |
Die Förderungshöhe kann im Online Rechner kalkuliert werden.
Neue Förderaktion
Förderaktion 2024/2025 mit 1,5% p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre
Bei der Wohnbauförderung in Oberösterreich wird für die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit max. 2 Wohnungen sowie bei Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitigem Neubau eines Eigenheimes in Form von Zinszuschüssen zu eine Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank AG gefördert. Eckdaten zum Hypothekarkredit: Laufzeit 35 Jahre und Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren.
Die Verzinsung in der Fixzinsperiode beträgt aufgrund der gewährten Zinsenzuschüsse 1,5% p.a. Danach gilt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors, zzg. Eines Aufschlags von max. 112 Basispunkten. Die Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens liegt bei 75.000€. Unterschiedliche Zuschläge für nachhaltige Bauweise oder barrierefreie Maßnahmen können das förderbare Darlehen erhöhen.
Wichtig ist, dass für die Förderung im Sinne der Förderaktion 2024/2025 mit 1,5% p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre (Oberösterreichische Eigenheim-Förderung) die Förderzusicherung bis spätestens 31.12.2025 ausgestellt werden muss. Für die rechtzeitige Bearbeitung gilt die Empfehlung, die Unterlagen für die Förderung vollständig bis 30. September 2025 beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung einzubringen.
OÖ: Rückzahlung der Förderung
Vorzeitige Rückzahlung
Das geförderte Hypothekardarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurückbezahlt werden. Es können auch Teiltilgungen erfolgen. Sobald das Darlehen vollständig getilgt ist, erhält der oder die Förderwerber/in eine Löschungserklärung. Mit dieser Erklärung kann die Löschung des Pfandrechts zu Gunsten der HYPO Oberösterreich aus dem Grundbuch beantragt werden.
Zusätzliche Unterstützung
Förderzuschläge in Oberösterreich
Das geförderter Hypothekardarlehen kann durch unterschiedliche Förderzuschläge noch erhöht werden – folgende Maßnahmen werden als mögliche Förderzuschläge angeführt:
Sanierungsvorhaben
Förderung bei Sanierung
Auch bei Sanierungsvorhaben bietet das Land Oberösterreich Unterstützung. Folgende Vorhaben können für Privatpersonen gefördert werden:
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Oberösterreich beantragen
Kontakt & Adresse:
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 43 732 7720-14143
Förderung ansuchen
Das Förderansuchen ist vor Baubeginn zu beantragen: relevante Unterlagen (z.B. Energieausweis, Bauplan, etc) können auch über das online Antragstool übermittelt werden.Bewilligung erhalten
Eine Förderzusage erfolgt nach förderrechtlicher und energietechnischer Prüfung. Bei positiver Zusage werden alle relevanten Unterlagen an den Förderwerber und die HYPO Oberösterreich übermittelt.Auszahlung Darlehen
Das geförderte Darlehen wird nach grundbücherlicher Eintragung der HYPO Oberösterreich und der Rücksendung des beglaubigten Schuldscheins ausbezahlt, weitere Nachweise können eingefordert werden.
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Jetzt vergleichenWissenswertes zur Wohnbauförderung OÖ
Häufige Fragen
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich erfolgt durch die Bezuschussung eines geförderten Hypothekarkredits. Die Basishöhe des Hypothekarkredits kann durch unterschiedliche Förderzuschläge erhöht werden. Zuschläge werden zum Beispiel für Familien, für barrierefreie Bauweise oder für bestimmte, energieeffiziente Bauweise gewährt. Unabhängig von der Wohnbauförderung werden auch Förderungen für Sicheres Wohnen und Lärmschutzmaßnahmen geboten.
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich wird für unterschiedliche Vorhaben angeboten:
Errichtung Eigenheim
Errichtung einer 2. Wohnung bei bestehendem Eigenheim
Sanierungsvorhaben für den Abriss und Neubau von Eigenheim
Sanierungsvorhaben für Haussanierung oder Wohnraumschaffung
Sanierung im Zuge von Zu- oder Einbau
Wohnraumadaptierung auf Grund von Pflegebedürftigkeit
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich für die Wohnraumerrichtung kann auf drei unterschiedliche Varianten beansprucht werden. Einerseits werden bezuschusste Hypothekardarlehen mit variabler oder fixer Verzinsung angeboten, andererseits kann auch ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss für geförderte Hypothekardarlehen gewährt werden.
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