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Wohnbauförderung in der Steiermark

  • Das Land Steiermark gewährt ein Landesdarlehen für die Eigenheimerrichtung mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren

  • Für die Förderung von Eigentumswohnungen wird der sogenannte Wohnbauscheck zur Verfügung gestellt

  • Jungfamilien werden bei der Hausstandsgründung mit einem Zinsenzuschuss vom Land Steiermark unterstützt

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Förderbare Vorhaben

Wohnbau in der Steiermark – was wird gefördert?

Die Wohnbauförderung vom Land Steiermark steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:

  • Neuerrichtung eines Eigenheims

  • Ersterwerb von Eigentumswohnungen

  • Hausstandsgründung von Jungfamilien

  • Sanierungsvorhaben

Im Überblick

Voraussetzungen für die Wohnbau­förderung in der Steiermark

Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in der Steiermark müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:

Personenbezogene Voraussetzungen

  • Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person und volljährig

  • Der Wohnbedarf ist gerechtfertigt

  • Das geförderte Wohnobjekt wird als Hauptwohnsitz genutzt

  • Bei der Eigenheimerrichtung sind Sie als Förderwerber auch (Mit)Eigentümer der Liegenschaft

  • Die Einkommensgrenzen (jährliches Nettoeinkommen) werden nicht überschritten:

Familiengröße

Errichtung Eigenheim

Kauf Eigentums­wohnung

1 Person

49.600 €

56.300 €

2 Personen

56.300 €

84.450 €

jede weitere Person

6.570 €

6.570 €

Sollten die Einkommensgrenzen überschritten werden, dann wird die Förderhöhe entsprechend gekürzt.

Gebäudebezogene Voraussetzungen

Neuerrichtung von Eigenheim

  • Ihr Bauvorhaben erhält eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle

  • Die Nutzfläche muss mindestens 30m² betragen

Kauf einer Eigentumswohnung

  • Das Wohngebäude muss von einem befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes errichtet worden sein

  • Die Gesamtbaukosten beim Verkauf dürfen 2.900€/m² nicht übersteigen

  • Die Nutzfläche der Wohnung soll mindestens 30m² und maximal 150m² betragen

Voraussetzungen Finanzierung:

  • Die Finanzierung des Bauvorhabens bzw. Kaufs muss gesichert sein

  • Baukosten, die nicht von der Wohnbauförderung gedeckt werden, müssen mit Eigenmitteln, Eigenleistungen oder anderen Krediten und Darlehen abgedeckt sein

  • Im Zusammenhang mit dem Förderungskredit ist eine grundbücherliche Sicherstellung sowie ein Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes einzurichten

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Kredithöhe

Förderhöhe beim Wohnbau in der Steiermark

Die Höhe der Wohnbauförderung in der Steiermark unterscheidet sich je nach Wohnvorhaben:

  • Errichtung Eigenheim:

    Der Neubau eines Eigenheims wird mit einem Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren und einer dekursiven Verzinsung von 1% gefördert. Die Rückzahlung des Förderdarlehens für die Errichtung eines Eigenheims beginnt am 1.4. oder 1.10. nach Benützungsbewilligung bzw. spätestens 3 Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung. Die Förderhöhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und der Erfüllung von weiteren, geförderten Maßnahmen:

Förderungshöhe

1-Personen Haushalt

30.000 €

2-Personen Haushalt

35.000 €

für jede weitere nahestehende Person

5.000 €

Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt

10.000 €

Realisierung von ökologischen & nachhaltigen Maßnahmen

max. 8.000 €

  • Wohnbauscheck für den Ersterwerb einer Eigentumswohnung:

    Gefördert wird der Erstkäufer einer Wohnung in der Steiermark mit einem Förderungsdarlehen über eine Laufzeit von knapp 25 Jahren und einer 3%igen Verzinsung. Die Förderhöhe errechnet sich entsprechend der Nutzfläche und der Haushaltsgröße

Förderhöhe

1-4 Personen Haushalt, max 90m²

750 € / m² förderbarer Nutzfläche

jede weitere Person

10 m²

Zusatzförderung bei 2 Kindern

3.700 €

Zusatzförderung bei 3 oder mehr Kindern

7.400 €

Steiermark: Rückzahlung der Förderung

Die halbjährlichen Annuitäten bei Förderdarlehen bzw. Wohnbauscheck betragen wie folgt:

halbjährliche Annuität Eigenheim­förderung

halbjährliche Annuität Wohnbau­scheck

1.-5. Jahr

2,0%

2,0%

6.-10. Jahr

2,5%

2,5%

11.-15. Jahr

3,0%

3,0%

16.-20. Jahr

3,5%

3,5%

21.-25. Jahr

21. Jahr Restrate 2,03% des Darlehensbetrages

4,0%

im 26. Jahr

Restrate von 0,347% des Darlehensbetrages

Zusätzliche Zuschüsse

Hausstands­gründung: Förderung für Jungfamilien

Bei der Förderung für Hausstandsgründung werden vom Land Steiermark Jungfamilien und Gleichgestellte mit einem Zinsenzuschuss für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit unterstützt.

Förderungsobjekt ist – wie der Name schon sagt – die Hausstandsgründung; darunter fällt der Erwerb von erforderlichen Wohnräumen sowie die notwenigen Einrichtungsgegenstände für die Haushaltsführung. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Hausstandsgründung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Förderung kann beansprucht werden von

  • Ehepartnern, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

  • unverheirateten Partnern und AlleinerhalterInnen, die für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

  • Familien mit 3 oder mehr Kindern

  • Familien mit einem Kind mit Behinderung

  • Gleichgestellten: darunter fallen Förderungswerber mit schwerer Behinderung (mind. 80% Erwerbsminderung), die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wie funktioniert die Förderung?

Das Land Steiermark gewährt einen 5%igen Zinsenzuschuss für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit. Der Zinsenzuschuss kann für bestimmte Darlehenshöhen gewährt werden:

Max. Darlehenshöhe

Max. Laufzeit

Gefördertes Objekt

Gesamtzins­zuschuss

22.500 €

10 Jahre

Kauf eines nicht geförderten, familiengerechten Eigenheims

6.366 €

15.000 €

10 Jahre

Ersterwerb einer geförderten Neubau- oder einer „Wohnbauscheck“-Wohnung

4.244 €

7.500 €

5 Jahre

Sonstiger Erwerb / Bau /Sanierung von Eigenheim

1.069 €

Sanierung

Förderung für Sanierungs­vorhaben

In der Steiermark stehen unterschiedliche Sanierungsförderungen zur Verfügung. Nach großem Zuspruch wurde zum Beispiel die Ökoförderung auch dieses Jahr fortgesetzt. Mit dieser Förderung sollen die Ziele aus Energiepolitik und Klimaschutz nachhaltig umgesetzt werden. Die Ökoförderung umfasst beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Heizungstausch zu effizienteren & innovativen Systemen

  • Einrichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen

  • Anschluss an Fernwärme

  • Förderung innovativer Mobilität

Bei der Wohnhaussanierung unterscheiden sich die Fördermaßnahmen in der Steiermark nach Größe des Sanierungsvorhabens. Unterstützungen gibt es für:

  • Kleine Sanierungsprojekte

  • Umfassende, energetische Sanierung

  • Assanierung (weitgehende Ersetzung eines Gebäudes am selben Standort für die Schaffung von min. 3 Wohnungen)

  • Radonsanierung

  • Schaffung von barrierefreiem Wohnen

  • Mehr Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten bei Sanierungsvorhaben in der Steiermark finden Sie in der Übersicht zur Wohnhaussanierung.

So funktioniert's

Wohnbau­förderung in der Steiermark beantragen

Kontakt & Adresse:
Informationsstelle der FA Energie & Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 43 316 877 - 3713
Email: wohnbau@stmk.gv.at

  • Ansuchen einreichen

    Reichen Sie den Antrag für Eigenheimförderung bzw. den Wohnbauscheck fristgerecht.
  • Prüfung & Zusage

    Wird ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine schriftliche Zusage.
  • Auszahlung Förderung

    Die Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und nach Baufortschritt.

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Wissenswertes zur Wohnbauförderung

Häufige Fragen

  • Das Land Steiermark bietet ein Förderungsdarlehen für die Errichtung eines Eigenheims und den Wohnbauscheck beim Ersterwerb eines Eigenheims. Zusätzlich wird noch eine Förderung für Jungfamilien und der Hausstandgründung angeboten.

  • Die Wohnbauförderung in der Steiermark wird für unterschiedliche Vorhaben gewährt:

    • Errichtung von Eigenheim (Hausbau)

    • Ersterwerb einer Eigentumswohnung

    • Hausstandsgründung von Jungfamilien

    • Sanierungsvorhaben

  • Der Eigenheimförderkredit in der Steiermark setzt sich aus einer Basisförderung nach Haushaltsgröße und weiteren, möglichen Zusatzförderungen zusammen. Beim Wohnbauscheck wird zusätzlich zur Haushaltsgröße die Förderung entsprechend der förderbaren Nutzfläche berechnet.

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