Förderbare Vorhaben
Wohnbau in der Steiermark – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung vom Land Steiermark steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in der Steiermark
Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in der Steiermark müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
Familiengröße | Errichtung Eigenheim | Kauf Eigentumswohnung |
---|---|---|
1 Person | 49.600 € | 56.300 € |
2 Personen | 56.300 € | 84.450 € |
jede weitere Person | 6.570 € | 6.570 € |
Sollten die Einkommensgrenzen überschritten werden, dann wird die Förderhöhe entsprechend gekürzt.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Voraussetzungen Finanzierung:
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in der Steiermark
Die Höhe der Wohnbauförderung in der Steiermark unterscheidet sich je nach Wohnvorhaben:
Förderungshöhe | |
---|---|
1-Personen Haushalt | 30.000 € |
2-Personen Haushalt | 35.000 € |
für jede weitere nahestehende Person | 5.000 € |
Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt | 10.000 € |
Realisierung von ökologischen & nachhaltigen Maßnahmen | max. 8.000 € |
Förderhöhe | |
---|---|
1-4 Personen Haushalt, max 90m² | 750 € / m² förderbarer Nutzfläche |
jede weitere Person | 10 m² |
Zusatzförderung bei 2 Kindern | 3.700 € |
Zusatzförderung bei 3 oder mehr Kindern | 7.400 € |
Steiermark: Rückzahlung der Förderung
Die halbjährlichen Annuitäten bei Förderdarlehen bzw. Wohnbauscheck betragen wie folgt:
halbjährliche Annuität Eigenheimförderung | halbjährliche Annuität Wohnbauscheck | |
---|---|---|
1.-5. Jahr | 2,0% | 2,0% |
6.-10. Jahr | 2,5% | 2,5% |
11.-15. Jahr | 3,0% | 3,0% |
16.-20. Jahr | 3,5% | 3,5% |
21.-25. Jahr | 21. Jahr Restrate 2,03% des Darlehensbetrages | 4,0% |
im 26. Jahr | Restrate von 0,347% des Darlehensbetrages |
Zusätzliche Zuschüsse
Hausstandsgründung: Förderung für Jungfamilien
Bei der Förderung für Hausstandsgründung werden vom Land Steiermark Jungfamilien und Gleichgestellte mit einem Zinsenzuschuss für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit unterstützt.
Förderungsobjekt ist – wie der Name schon sagt – die Hausstandsgründung; darunter fällt der Erwerb von erforderlichen Wohnräumen sowie die notwenigen Einrichtungsgegenstände für die Haushaltsführung. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Hausstandsgründung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Förderung kann beansprucht werden von
Wie funktioniert die Förderung?
Das Land Steiermark gewährt einen 5%igen Zinsenzuschuss für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit. Der Zinsenzuschuss kann für bestimmte Darlehenshöhen gewährt werden:
Max. Darlehenshöhe | Max. Laufzeit | Gefördertes Objekt | Gesamtzinszuschuss |
---|---|---|---|
22.500 € | 10 Jahre | Kauf eines nicht geförderten, familiengerechten Eigenheims | 6.366 € |
15.000 € | 10 Jahre | Ersterwerb einer geförderten Neubau- oder einer „Wohnbauscheck“-Wohnung | 4.244 € |
7.500 € | 5 Jahre | Sonstiger Erwerb / Bau /Sanierung von Eigenheim | 1.069 € |
Sanierung
Förderung für Sanierungsvorhaben
In der Steiermark stehen unterschiedliche Sanierungsförderungen zur Verfügung. Nach großem Zuspruch wurde zum Beispiel die Ökoförderung auch dieses Jahr fortgesetzt. Mit dieser Förderung sollen die Ziele aus Energiepolitik und Klimaschutz nachhaltig umgesetzt werden. Die Ökoförderung umfasst beispielsweise folgende Maßnahmen:
Bei der Wohnhaussanierung unterscheiden sich die Fördermaßnahmen in der Steiermark nach Größe des Sanierungsvorhabens. Unterstützungen gibt es für:
So funktioniert's
Wohnbauförderung in der Steiermark beantragen
Kontakt & Adresse:
Informationsstelle der FA Energie & Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 43 316 877 - 3713
Email: wohnbau@stmk.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Antrag für Eigenheimförderung bzw. den Wohnbauscheck fristgerecht.Prüfung & Zusage
Wird ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine schriftliche Zusage.Auszahlung Förderung
Die Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und nach Baufortschritt.
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Häufige Fragen
Das Land Steiermark bietet ein Förderungsdarlehen für die Errichtung eines Eigenheims und den Wohnbauscheck beim Ersterwerb eines Eigenheims. Zusätzlich wird noch eine Förderung für Jungfamilien und der Hausstandgründung angeboten.
Die Wohnbauförderung in der Steiermark wird für unterschiedliche Vorhaben gewährt:
Errichtung von Eigenheim (Hausbau)
Ersterwerb einer Eigentumswohnung
Hausstandsgründung von Jungfamilien
Sanierungsvorhaben
Der Eigenheimförderkredit in der Steiermark setzt sich aus einer Basisförderung nach Haushaltsgröße und weiteren, möglichen Zusatzförderungen zusammen. Beim Wohnbauscheck wird zusätzlich zur Haushaltsgröße die Förderung entsprechend der förderbaren Nutzfläche berechnet.
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