Wohnbauförderung in der Steiermark
- Das Land Steiermark gewährt ein Landesdarlehen für die Eigenheimerrichtung mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren
- Für die Förderung von Eigentumswohnungen wird der sogenannte Wohnbauscheck zur Verfügung gestellt
- Jungfamilien werden bei der Hausstandsgründung mit einem Zinsenzuschuss vom Land Steiermark unterstützt
Förderbare Vorhaben
Wohnbau in der Steiermark – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung vom Land Steiermark steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in der Steiermark
Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in der Steiermark müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person und volljährig
Der Wohnbedarf ist gerechtfertigt
Das geförderte Wohnobjekt wird als Hauptwohnsitz genutzt
Bei der Eigenheimerrichtung sind Sie als Förderwerber auch (Mit)Eigentümer der Liegenschaft
Die Einkommensgrenzen (jährliches Nettoeinkommen) werden nicht überschritten:
Familiengröße | Errichtung Eigenheim | Kauf Eigentumswohnung |
---|---|---|
1 Person | 49.600 € | 56.300 € |
2 Personen | 56.300 € | 84.450 € |
jede weitere Person | 6.570 € | 6.570 € |
Sollten die Einkommensgrenzen überschritten werden, dann wird die Förderhöhe entsprechend gekürzt.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Neuerrichtung von Eigenheim
Ihr Bauvorhaben erhält eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle
Die Nutzfläche muss mindestens 30m² betragen
Kauf einer Eigentumswohnung
Das Wohngebäude muss von einem befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes errichtet worden sein
Die Gesamtbaukosten beim Verkauf dürfen 2.900€/m² nicht übersteigen
Die Nutzfläche der Wohnung soll mindestens 30m² und maximal 150m² betragen
Voraussetzungen Finanzierung:
Die Finanzierung des Bauvorhabens bzw. Kaufs muss gesichert sein
Baukosten, die nicht von der Wohnbauförderung gedeckt werden, müssen mit Eigenmitteln, Eigenleistungen oder anderen Krediten und Darlehen abgedeckt sein
Im Zusammenhang mit dem Förderungskredit ist eine grundbücherliche Sicherstellung sowie ein Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes einzurichten
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in der Steiermark
Die Höhe der Wohnbauförderung in der Steiermark unterscheidet sich je nach Wohnvorhaben:
Errichtung Eigenheim:
Der Neubau eines Eigenheims wird mit einem Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren und einer dekursiven Verzinsung von 1% gefördert. Die Rückzahlung des Förderdarlehens für die Errichtung eines Eigenheims beginnt am 1.4. oder 1.10. nach Benützungsbewilligung bzw. spätestens 3 Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung. Die Förderhöhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und der Erfüllung von weiteren, geförderten Maßnahmen:
Förderungshöhe | |
---|---|
1-Personen Haushalt | 30.000 € |
2-Personen Haushalt | 35.000 € |
für jede weitere nahestehende Person | 5.000 € |
Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt | 10.000 € |
Realisierung von ökologischen & nachhaltigen Maßnahmen | max. 8.000 € |
Wohnbauscheck für den Ersterwerb einer Eigentumswohnung:
Gefördert wird der Erstkäufer einer Wohnung in der Steiermark mit einem Förderungsdarlehen über eine Laufzeit von knapp 25 Jahren und einer 3%igen Verzinsung. Die Förderhöhe errechnet sich entsprechend der Nutzfläche und der Haushaltsgröße
Förderhöhe | |
---|---|
1-4 Personen Haushalt, max 90m² | 750 € / m² förderbarer Nutzfläche |
jede weitere Person | 10 m² |
Zusatzförderung bei 2 Kindern | 3.700 € |
Zusatzförderung bei 3 oder mehr Kindern | 7.400 € |
Steiermark: Rückzahlung der Förderung
halbjährliche Annuität Eigenheimförderung | halbjährliche Annuität Wohnbauscheck | |
---|---|---|
1.-5. Jahr | 2,0% | 2,0% |
6.-10. Jahr | 2,5% | 2,5% |
11.-15. Jahr | 3,0% | 3,0% |
16.-20. Jahr | 3,5% | 3,5% |
21.-25. Jahr | 21. Jahr Restrate 2,03% des Darlehensbetrages | 4,0% |
im 26. Jahr | Restrate von 0,347% des Darlehensbetrages |
Zusätzliche Zuschüsse
Hausstandsgründung: Förderung für Jungfamilien
Bei der Förderung für Hausstandsgründung werden vom Land Steiermark Jungfamilien und Gleichgestellte mit einem Zinsenzuschuss für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit unterstützt.
Förderungsobjekt ist – wie der Name schon sagt – die Hausstandsgründung; darunter fällt der Erwerb von erforderlichen Wohnräumen sowie die notwenigen Einrichtungsgegenstände für die Haushaltsführung. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Hausstandsgründung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Förderung kann beansprucht werden von
Ehepartnern, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
unverheirateten Partnern und AlleinerhalterInnen, die für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Familien mit 3 oder mehr Kindern
Familien mit einem Kind mit Behinderung
Gleichgestellten: darunter fallen Förderungswerber mit schwerer Behinderung (mind. 80% Erwerbsminderung), die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wie funktioniert die Förderung?
Max. Darlehenshöhe | Max. Laufzeit | Gefördertes Objekt | Gesamtzinszuschuss |
---|---|---|---|
22.500 € | 10 Jahre | Kauf eines nicht geförderten, familiengerechten Eigenheims | 6.366 € |
15.000 € | 10 Jahre | Ersterwerb einer geförderten Neubau- oder einer „Wohnbauscheck“-Wohnung | 4.244 € |
7.500 € | 5 Jahre | Sonstiger Erwerb / Bau /Sanierung von Eigenheim | 1.069 € |
Sanierung
Förderung für Sanierungsvorhaben
In der Steiermark stehen unterschiedliche Sanierungsförderungen zur Verfügung. Nach großem Zuspruch wurde zum Beispiel die Ökoförderung auch dieses Jahr fortgesetzt. Mit dieser Förderung sollen die Ziele aus Energiepolitik und Klimaschutz nachhaltig umgesetzt werden. Die Ökoförderung umfasst beispielsweise folgende Maßnahmen:
Heizungstausch zu effizienteren & innovativen Systemen
Einrichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen
Anschluss an Fernwärme
Förderung innovativer Mobilität
Bei der Wohnhaussanierung unterscheiden sich die Fördermaßnahmen in der Steiermark nach Größe des Sanierungsvorhabens. Unterstützungen gibt es für:
Kleine Sanierungsprojekte
Umfassende, energetische Sanierung
Assanierung (weitgehende Ersetzung eines Gebäudes am selben Standort für die Schaffung von min. 3 Wohnungen)
Radonsanierung
Schaffung von barrierefreiem Wohnen
Mehr Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten bei Sanierungsvorhaben in der Steiermark finden Sie in der Übersicht zur Wohnhaussanierung.
So funktioniert's
Wohnbauförderung in der Steiermark beantragen
Informationsstelle der FA Energie & Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 43 316 877 - 3713
Email: wohnbau@stmk.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Antrag für Eigenheimförderung bzw. den Wohnbauscheck fristgerecht.Prüfung & Zusage
Wird ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine schriftliche Zusage.Auszahlung Förderung
Die Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und nach Baufortschritt.
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Wissenswertes zur Wohnbauförderung
Häufige Fragen
Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in der Steiermark?
Das Land Steiermark bietet ein Förderungsdarlehen für die Errichtung eines Eigenheims und den Wohnbauscheck beim Ersterwerb eines Eigenheims. Zusätzlich wird noch eine Förderung für Jungfamilien und der Hausstandgründung angeboten.
Was wird bei der Wohnbauförderung in der Steiermark gefördert?
Die Wohnbauförderung in der Steiermark wird für unterschiedliche Vorhaben gewährt:
- Errichtung von Eigenheim (Hausbau)
- Ersterwerb einer Eigentumswohnung
- Hausstandsgründung von Jungfamilien
- Sanierungsvorhaben
Wie hoch ist der Förderbetrag in der Steiermark?
Der Eigenheimförderkredit in der Steiermark setzt sich aus einer Basisförderung nach Haushaltsgröße und weiteren, möglichen Zusatzförderungen zusammen. Beim Wohnbauscheck wird zusätzlich zur Haushaltsgröße die Förderung entsprechend der förderbaren Nutzfläche berechnet.
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