Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Kärnten – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung vom Land Kärnten steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Kärnten
Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in Kärnten müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
max. Jahreseinkommen im Haushalt | |
---|---|
1 Person | 48.000 € |
2 Personen | 74.000 € |
3 Personen | 81.000 € |
4 Personen | 88.000 € |
für jede weitere Person | 7.000 € |
Hinweis zu den Einkommensgrenzen: die Förderung reduziert sich um 25 %, 50 % bzw. 75 %, wenn das höchstzulässige Jahreseinkommen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten wird.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Voraussetzungen Finanzierung
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in Kärnten
Die Wohnbauförderung in Kärnten kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Rückzahlung der Förderung
Die Wohnbauförderung in Kärnten hat eine Laufzeit von 30 Jahren, die Verzinsung erhöht sich in den letzten 10 Jahren um 1%. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Somit ergeben sich folgende Rückzahlungskonditionen:
Laufzeit 30 Jahre | Förderungskredit - Jährliche Verzinsung | Laufzeit 10 Jahre | Annuitätenzuschuss - Jährliche Verzinsung |
---|---|---|---|
1. - 20. Jahr | 0,5% | 1. - 5. Jahr | 4% |
21. - 30. Jahr | 1,5% | 6. - 10. Jahr | 3% |
Eine vorzeitige Rückzahlung des Förderkredits in Kärnten ist möglich und verkürzt die Kreditlaufzeit. Eine begünstigte Rückzahlung ist erst nach 10 Jahren nach Zusicherung und einer verbleibenden Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren möglich.
Zusätzliche Zuschüsse
Bonusbeiträge in Kärnten
Zusätzlich zum Förderkredit oder dem alternativen Häuslbauerbonus werden in Kärnten auch unterschiedliche Bonusbeiträge gewährt:
Zuschuss Sanierung
Förderung für Sanierungsvorhaben
Die Förderungsmaßnahmen bei Sanierungsvorhaben wurden weiter verstärkt, zum Beispiel mit dem Impulsprogramm und der Sanierungsoffensive. Für folgende Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden:
Bei den zu fördernden Objekten ist nach den Sanierungsmaßnahmen die Begründung des Hauptwohnsitzes erforderlich. Zusätzlich darf die geförderte Nutzfläche 200 m² nicht übersteigen und die Sanierungskosten müssen mindestens 2.000 € betragen (Ausnahmen gibt es bei Solar- und Photovoltaikanlagen).
Mehr zu den einzelnen Sanierungsförderungen finden Sie bei den Kärntner Förderungsmöglichkeiten.
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Kärnten beantragen
Kontakt & Adresse:
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung,
Arbeitsmarkt und Wohnbau Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon 43 50 536 310 02/31004
E-Mail abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht vor Baubeginn ein. Für den Antrag ist u.a. auch eine Baubewilligung und ein Energieausweis erforderlich.Prüfung & Zusage
Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie einen Schuldschein.Auszahlung Förderung
70% der Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und der Rohbau Fertigstellung, die restlichen 30% nach der Endabrechnung. Der Häuslbauerzuschuss wird nach Bauvollendung ausbezahlt.
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Jetzt vergleichenWissenswertes zu Förderung in Kärnten
Häufige Fragen
Das Land Kärnten bietet bei der Wohnbauförderung zwei Möglichkeit: die eine setzt sich aus Förderungskredit und Annuitätenzuschuss zusammen, die andere ist der Häuslbauerbonus, ein Einmalzuschuss seitens des Landes. Zusätzlich gibt es unterschiedlichste Bonusbeiträge von baulichen Maßnahmen bis hin zur Jungfamilienförderung und dem Kinderbonus.
Die Wohnbauförderung in Kärnten wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben gewährt:
Errichtung von Eigenheim (Hausbau)
Wohnraumschaffung durch Zu-, An-, Um- oder Einbauten
Ersterwerb von Wohnraum
Der Förderkredit in Kärnten setzt sich aus der Basisförderung von 700€ pro förderbarem m² Nutzfläche und den unterschiedlichen Bonusbeiträgen zusammen. Beim Häuslbauerbonus wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von 20.000 Euro gewährt.
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