Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Vorarlberg – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg für Privatpersonen steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnobjekten zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Vorarlberg
Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in Vorarlberg müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen:
Haushaltsgröße | Monatliches Nettohaushaltseinkommen |
---|---|
1 Person | 4.000 € |
2 Personen | 7.000 € |
3 oder mehr Personen | 8.250 € |
Sie möchten eine Förderung beantragen, überschreiten aber die Einkommensobergrenzen? Auch dann können Sie eine Wohnbauförderung beantragen – die Höhe der Förderung wird entsprechend der Überschreitung der Einkommensobergrenze reduziert (5%ige Kürzung je begonnene 50€ Überschreitung).
Gebäudebezogene Voraussetzungen:
Voraussetzungen Finanzierung
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in Vorarlberg
Gefördert wird der Wohnbau in Vorarlberg mit einem Förderungskredit. Die Höhe des Kredits ergibt sich aus einer Basisförderung je nach Wohnbauvorhaben. Die Gesamtförderung kann höher ausfallen, da zusätzlich zur Basisförderung auch Zuschüsse gewährt werden können. Wichtig: Zuschüsse ohne Basisförderung sind nicht möglich:
pauschale Basisförderung | |
---|---|
Eigenheim | 40.000 € |
Doppelhaus / Reihenhaus | 100.000 € |
Eigentumswohnungen | 100.000 € |
Zu-, Ein- oder Umbauten, Wohnungserweiterung & Ersatzneubauten | 100.000 € |
Vorarlberg: Rückzahlung der Förderung
Die Förderungskredite bei der Wohnbauförderung in Vorarlberg haben eine Laufzeit von 35 Jahren. Die Tilgung beginnt mit dem Ersten jenes Monats, nach Vollendung des Bauvorhabens bzw. dem Bezug des geförderten Wohnobjekts.
Annuität gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag (Tilgung samt Zinsen): | Davon Zinsen: | |
---|---|---|
1. - 5. Jahr | 1,00% | 0,25% |
6. - 10. Jahr | 1,75% | 0,50% |
11. - 15. Jahr | 2,75% | 0,75% |
16. - 20. Jahr | 3,50% | 1,00% |
21. - 25. Jahr | 4,25% | 1,25% |
26. - 30. Jahr | 5,00% | 1,50% |
31. - 35. Jahr | 5,50% | 1,50% |
Alternativ kann auch eine Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit mit einem fixen Zinssatz in Höhe von 1,25% gewählt werden. Die Annuität beträgt bei der Fixverzinsung 3,55% vom ursprünglichen Nominalbetrag.
Zusätzliche Zuschüsse
Zuschläge zusätzlich zur Wohnbauförderung in Vorarlberg
Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch Zuschläge aus den unterschiedlichen Bereichen, die das Land Vorarlberg in Kombination mit dem Förderungskredit gewährt. Die angeführten Zuschlagsbeträge gelten pro m² förderbarer Nutzfläche:
Sanierungsvorhaben
Förderung von Wohnhaussanierung
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Vorarlberg mit finanziellen Förderungen. Ob ein Sanierungsvorhaben unterstützt wird, hängt davon ab, ob das Vorhaben die allgemeinen, gebäudebezogenen und personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt. Prinzipiell können im Zuge der Sanierung folgende Maßnahmen gefördert werden:
Die Sanierungsförderung wird je m² sanierter Bauteilfläche berechnet (max. 1.500€/m² Nutzfläche bzw. max. 90% der Sanierungskosten), hinzu können noch diverse Boni kommen. Alternativ zum Sanierungskredit des Landes kann auch ein Einmalzuschuss in Höhe von 40% des Kreditbetrags angesucht werden, maximal 28.000€.
Folgende Förderboni werden im Zusammenhang mit dem Förderkredit geboten:
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Vorarlberg beantragen
Kontakt & Adresse:
Abteilung Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Tel.: 43 5574 511 8080
Email: wohnen@vorarlberg.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht ein.Prüfung & Zusage
Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine Förderungszusicherung.Auszahlung Förderung
Haben Sie einen Förderungskredit beantragt und dieser wurde auch bewilligt, folgt nach Verbücherung die Auszahlung in 2 Teilbeträgen, entsprechend des Baufortschritts.
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Häufige Fragen
Das Land Vorarlberg bietet zusätzlich zum Förderungskredit auch weitere Zuschläge zum Beispiel für Familien oder nachhaltige und energieeffiziente Maßnahmen. Die Zuschläge können nur in Kombination mit dem Förderungskredit beantragt werden.
Die Wohnbauförderung in Vorarlberg wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben für Privatpersonen gewährt:
Hausbau & Neubau von Eigenheimen
Ersterwerb von Eigenheim, Reihenhaus und Wohnung
Wohnraumschaffung durch Zu,- Ein- oder Umbau
Sanierungsvorhaben
Der Förderbetrag in Vorarlberg bei der Wohnbauförderung variiert je nach Bauvorhaben. Ausgehend von einer Basisförderung, die sich pro m² förderbarer Nutzfläche berechnet, können unterschiedliche Zuschläge den Gesamtförderbetrag erhöhen. Die förderbare Nutzfläche ist je nach Haushaltsgröße beschränkt.
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