Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Tirol – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung des Landes Tirol steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Tirol
Für eine Wohnbauförderung in Tirol müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
Obergrenze (€) | |
---|---|
1 Person | 3.600 € |
2 Personen | 6.000 € |
3 Personen | 6.450 € |
für jede weitere Person | jeweils 450 € mehr |
Sie möchten eine Förderung beantragen, überschreiten aber die Einkommensobergrenzen? Auch dann können Sie eine Wohnbauförderung beantragen – die Höhe der Förderung wird entsprechend der Überschreitung der Einkommensobergrenze reduziert.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Voraussetzungen Finanzierung
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in Tirol
Das Land Tirol bietet unterschiedliche Förderungen, Zuschüsse und Beihilfen für den Wohnbau an. Die Wohnbauförderung kann mittels Kredit erfolgen – als Alternative wird auch der sogenannte Wohnbauscheck angeboten. Beim Wohnbauscheck handelt es sich um einen Fixbetrag, welcher je nach Bauvorhaben variiert. Der Wohnbauscheck muss nicht zurückgezahlt werden und es erfolgt auch keine Sicherstellung im Grundbuch – die Förderhöhe des Wohnbauschecks ist aber geringer als die des Wohnbaukredits. Wird der Wohnbauscheck in Anspruch genommen, dann erhält der Fördernehmer die freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren.
Maximale Förderhöhe nach Wohnbauprojekt
Kredithöhe | Wohnbauscheck | |
---|---|---|
Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb) | Fixbetrag 54.000 € | 18.900 € |
Wohnraumschaffung in verdichteter Bauweise | Fixbetrag pro m² förderbarer Nutzfläche | 35% des möglichen Förderkredits |
Wohnraumerweiterung | 1.540€ / m² förderbarer Nutzfläche | 35% des möglichen Förderkredits |
Hauskauf & Wohnungskauf | Fixbetrag pro m² förderbarer Nutzfläche und Personenanzahl | 35% des möglichen Förderkredits |
Wohnraum Fertigstellung | Fixbetrag pro m² förderbarer Nutzfläche | 35% des möglichen Förderkredits |
Tirol stellt auch einen Wohnbeihilfen Rechner zur Verfügung.
Rückzahlung der Förderung
Die Förderungskredite bei der Wohnbauförderung in Tirol haben eine maximale Laufzeit von 35 Jahren. Je nach Laufzeit variiert der Zinssatz und damit die monatliche Rückzahlungsrate:
Zeitraum | Zinssatz | Tilgung | Annuität p.a. (Zinssatz Tilgung) |
---|---|---|---|
1.- 5. Jahr | 0,20% | 0,30% | 0,50% |
6.-10. Jahr | 0,30% | 0,60% | 0,90% |
11.-20. Jahr | 0,50% | 0,90% | 1,40% |
21.-25. Jahr | 0,80% | 1,40% | 2,20% |
ab dem 26. Jahr | 2,20% | 4,60% | 6,80% |
ab dem 31. Jahr* | 3,00% | 4,70% | 7,70% |
*Diese Konditionen gelten nach dem Auslaufen des Kapitalmarktkredits, spätestens jedoch ab dem 31. Jahr
Zusätzliche Unterstützung
Zuschüsse zusätzlich zur Wohnbauförderung in Tirol
Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch weitere Zuschussmöglichkeiten, die vom Land für Neubauvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Nicht jeder Zuschuss ist auch für jedes Wohnbauvorhaben verfügbar – welche Zuschussmöglichkeiten in Tirol möglich sind, ist in dieser Tabelle abgebildet:
Eigenheim | verdichtete Bauweise | Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch | |
---|---|---|---|
Energiesparende & umweltfreundliche Maßnahmen | |||
Zuschuss - Kleinbauvorhaben | |||
Zuschuss – strukturschwacher ländlicher Raum | |||
Kinderzuschuss | |||
Sicheres Wohnen | |||
Behindertengerechte Maßnahmen | |||
Wohnstarthilfe |
Sanierungsvorhaben
Förderung von Wohnhaussanierung in Tirol
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Tirol mit finanziellen Förderungen. Ob ein Sanierungsvorhaben unterstützt wird, hängt davon ab, ob das Vorhaben die allgemeinen, gebäudebezogenen und personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt. Prinzipiell können sich folgende Sanierungsvorhaben für eine Förderung qualifizieren:
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Tirol beantragen
Kontakt & Adresse:
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: 43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht ein. Bei Eigenheim & verdichteter Bauweise gilt eine Frist von spätestens 6 Monaten nach Baubeginn, bei Ersterwerb spätestens 6 Monate nach Kauf.Prüfung & Zusage
Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine Förderungszusicherung.Förderkredit
Haben Sie einen Förderungskredit beantragt und dieser wurde auch bewilligt, dann erfolgt die Eintragung des Pfandrechts und Veräußerungsverbots im Grundbuch zur Kreditbesicherung. Beim Wohnbauscheck ist keine grundbücherliche Besicherung notwendig.Ausbezahlung Förderung
Sind alle vorigen Schritte erledigt, dann kann die Auszahlung der Förderung erfolgen. Bei einem Bauprojekt spielt auch der Baufortschritt eine Rolle für die Auszahlung.
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Jetzt vergleichenWissenswertes zur Wohnbauförderung
Häufige Fragen
Die Wohnbauförderung in Tirol wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben gewährt:
Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb)
Wohnraumschaffung in verdichteter Bauweise
Wohnraumerweiterung & Ausbau
Hauskauf & Wohnungskauf
Wohnraum Fertigstellung
Sanierung
Der Förderbetrag in Tirol bei der Wohnbauförderung variiert je nach Bauvorhaben. So gilt für Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb) ein Kreditfixbetrag von 45.000 Euro, beim Wohnbauscheck sind es 15.750 Euro. Bei allen weiteren Wohnbauprojekten variiert der Wohnbaukredit je nach m² geförderter Nutzfläche, die Höhe des Wohnbauschecks beläuft sich auf 35% des Förderkredits. Zusätzlich bietet das Land Tirol auch Zuschüsse aus unterschiedlichen Bereichen an.
Das Land Tirol bietet als Alternative zur Wohnbauförderung auch den Wohnbauscheck an. Der Wohnbauscheck muss nicht zurückgezahlt und auch nicht hypothekarisch besichert werden. Dafür sind die Fördersummen geringer.
Auch Zuschüsse zusätzlich zur Förderung werden in Tirol geboten, zum Beispiel für Familien, energieeffizientes Bauen oder barrierefreie Maßnahmen.
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